NIS2 soll für mehr Sicherheit sorgen Cyberangriff auf IT-Dienstleister legt Flugabfertigung lahm

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Wegen der Folgen eines Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister Collins Aerospace hatten zahlreiche Flughäfen in Europa, beispielsweise auch in Berlin, Probleme bei der Passagierabfertigung. NIS2 soll hier künftig für mehr Sicherheit sorgen.

Ein Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister sorgt für Probleme bei der Passagierabfertigung an zahlreichen europäischen Flughäfen.(Bild: ©  Dream Stock - stock.adobe.com / KI-generiert)
Ein Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister sorgt für Probleme bei der Passagierabfertigung an zahlreichen europäischen Flughäfen.
(Bild: © Dream Stock - stock.adobe.com / KI-generiert)

Die jüngste Cyberattacke auf einen IT-Dienstleister für die Abfertigung an Flughäfen hat die Nerven von Passagieren und Personal zwar stark strapaziert, für den Luftverkehr aber nach offiziellen Angaben keine Gefahr dargestellt. „Für den Luftsicherheitsbereich gab es keinerlei Beeinträchtigung oder Gefahr“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Der IT-Dienstleister Collins Aerospace war am Freitagabend zur Zielscheibe eines Cyberangriffs geworden. Das US-Unternehmen hatte am Samstag mitgeteilt, es arbeite an einer Lösung für seine Kunden. Wegen der Attacke meldeten die Flughäfen Berlin, Brüssel, Dublin und London Heathrow Probleme bei der Passagierabfertigung. Die anderen großen deutschen Flughäfen waren nicht betroffen.

Weiterhin sei nicht klar, wann die Systeme wieder repariert seien. Man stehe in engem Kontakt zu der amerikanischen IT-Firma, die Opfer des Cyberangriffs geworden sei, so der Sprecher. Die externe Firma hatte am Sonntagabend angekündigt, man befinde sich in den letzten Zügen der nötigen Updates, die das System wieder voll funktionsfähig machten.

Ein Sprecher des Berliner Flughafens betonte: „Bevor wir unser System wieder koppeln, müssen wir hundertprozentig sicher sein, dass keine Schadprogramme mehr enthalten sind.“ Zuvor werde es daher eine gründliche Prüfung geben. Einen Zeitrahmen dafür könne man noch nicht mitteilen.

Verantwortung liegt beim Unternehmen - BSI kann beraten

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies auf die beratende Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in solchen Fällen sowie auf die geplante Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, über die der Bundestag noch abschließend beraten muss. Mit dieser Richtlinie solle die Versorgungssicherheit auch mit Blick auf solche Dienstleister „erhöht und gesichert werden“.

Die NIS-2-Richtlinie sieht Mindestanforderungen an organisatorische und technische Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen sowie Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle für Unternehmen aus bestimmten Bereichen vor. Dazu zählen unter anderem Transport und Verkehr sowie Energie und Gesundheitswesen.

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