Die Checkliste zeigt, welche Voraussetzungen insgesamt vorliegen müssen, damit das Finanzamt die Umsatzsteuerfreiheit der EU-Warenlieferung akzeptieren muss. Nur wenn Sie alle Fragen mit „ja“ beantworten können, ist die Umsatzsteuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung betriebsprüfungssicher. Müssen Sie auch nur ein einziges Mal mit „nein“ oder „jein“ antworten, sind bei einer Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfung Probleme programmiert.
(Bild: IWW/Steuern im Handel)
Um bei EU-Lieferungen keine Umsatzsteuer ausweisen und abrechnen zu müssen, sollten Sie noch drei Hinweise beachten. Die laufende Diskussion über die neuen Nachweispflichten hat die weiteren Buch- und Belegnachweise in den Hintergrund gerückt. Zu Unrecht.
Unvollständige oder fehlende Nachweise führen nicht generell dazu, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerpflichtig wird. Hier einige Argumente und Anregungen für Ihre Diskussion mit dem Finanzamt.
(Bild: IWW/Steuern im Handel)
Unvollständige oder fehlende Nachweise führen nicht generell dazu, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerpflichtig wird. Es gibt einige Argumente in der möglichen Diskussion mit dem Finanzamt. Belege und Nachweise im Zusammenhang mit einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung müssen wie alle anderen Rechnungen zehn Jahre lang leserlich aufbewahrt werden. Kommt die Gelangensbestätigung oder andere Nachweise übers Gelangen der Waren ins EU-Ausland in elektronischer Form, kann diese anstatt in Papierform in digitaler Form aufbewahrt werden.
Bewahren Sie nicht nur die Ihnen in elektronischer Form zugeleitete Bestätigung auf, sondern auch die E-Mail dazu. Nur durch die zusätzliche Aufbewahrung der E-Mail ist sichergestellt, dass der Verkäufer die Gelangensbestätigungen selbst ausstellt. Die Aufbewahrung der E-Mail ist auch deshalb wichtig, weil Betriebsprüfer sie beim digitalen Datenzugriff bei Zweifel am Gelangen der Ware ins EU-Ausland als steuerlich relevant einstufen. Wurden E-Mails nicht aufbewahrt oder sind nicht mehr leserlich, gehen diese Mängel zu Ihren Lasten und können zur Umsatzsteuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung führen.
Dieser Artikel stammt von unserer IWW-Schwesterpublikation „Steuern im Handel“. □