Neues Batteriegesetz ist in Kraft getreten Batterien und Akkus: Für die Rücknahme haftet der Handel
Ende vergangenen Jahres trat das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft, das die bisherige Batterieverordnung (BattVO) ablöst und die Vorgaben der europäischen Altbatterierichtlinie 2006/66 in nationales Recht umsetzt.
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Das neue Batteriegesetz (BattG) sieht ein Melderegister des Umweltbundesamtes für Hersteller von Batterien und Akkumulatoren vor. Bis Ende Februar 2010 ist jeder Hersteller verpflichtet, sich dort registrieren zu lassen. Mit dem BattG-Melderegister soll sichergestellt werden, dass diese ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung nachkommen.
Neuerungen
Wie schon zuvor liegt die Rücknahme und Entsorgung von gebrauchten Batterien und Akkus hauptsächlich in der Verantwortung der Hersteller und Vertreiber. Dazu haben Hersteller entweder ein gemeinsames Rücknahmesystem geschaffen oder bedienen sich im Rahmen eines eigenen Systems Fremdfirmen, die sich um Logistik und Entsorgung kümmern.
Ab März ist der Handel in der Pflicht: Wenn ein Zwischenhändler oder Vertreiber Batterien oder Akkus eines Herstellers in den Verkehr bringt, der seiner Registrierungspflicht nicht nachgekommen ist, so tritt automatisch der Vertreiber als Hersteller auf.
Anforderungen
Der Händler muss zudem seiner Pflicht nachkommen, Endkunden auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Rückgabe von Altbatterien und auf die unentgeltlichen Rücknahmemöglichkeiten hinzuweisen. Dies muss über gut lesbare Tafeln im Sichtbereich des Hauptkundenstroms erfolgen. Beiden Verpflichtung muss der Versandhandel künftig nachkommen, indem er seinen Warensendungen entsprechende Infos beilegt. Verkaufsstelle ist das Versandlager. Dieses muss die Batterien zurücknehmen.
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