EU-Wettbewerbsrecht Apple entgeht EU-Wettbewerbsstrafe

Von dpa 1 min Lesedauer

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Apple öffnet Zugänge zum kontaktlosen Bezahlen. Damit kommt der Konzern Forderungen der EU-Kommission nach. Wäre der Streit nicht beigelegt worden, hätte ein hohes Strafgeld von bis zu zehn Prozent des Apple-Jahresumsatzes gedroht.

Apple macht Zugeständnisse beim Bezahldienst Apple Pay und entgeht damit Strafen in Milliardenhöhe.(Bild:  Apple)
Apple macht Zugeständnisse beim Bezahldienst Apple Pay und entgeht damit Strafen in Milliardenhöhe.
(Bild: Apple)

Der Technologieriese Apple entgeht im Streit mit der EU-Kommission einer hohen Wettbewerbsstrafe. Die Wettbewerbshüter der EU akzeptieren Zugeständnisse des US-Unternehmens und legen damit einen seit Jahren andauernden Streit um das Bezahlsystem Apple Pay bei. Das geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel hervor. Der iPhone-Konzern sichert anderen Entwicklern von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten kostenlosen Zugang zum NFC-Chip seiner Geräte fürs kontaktlose Bezahlen zu.

Die EU-Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Geldbörsen zielgerichtet zu behindern. Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur über Apple Pay und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet.

Banken kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können. Darüber können iPhone-Nutzer das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen. Dass Apple Pay als einziger Weg dafür gedacht war, begründete Apple unter anderem mit Sicherheitsüberlegungen. Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben.

Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hätte, hätte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen. Hält sich ein Unternehmen nicht an die EU-Wettbewerbsregeln, kann die Kommission nämlich eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

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