Wenn der Kunde den Techniker einstellt
Abwerbeverbot zwischen Systemhaus und Kunde: Was vor Gericht hält

Von Sebastian Agster 6 min Lesedauer

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Viele Systemhäuser verbieten ihren Kunden per Rahmenvertrag, eingesetzte Techniker abzuwerben, meist mit Vertragsstrafe. Nach § 75f HGB sind solche Klauseln oft nicht einklagbar. Der Beitrag zeigt, welche Regelungen tragen und welche Alternativen es gibt.

Wenn der Kunde versucht, dem Systemhaus den Techniker abzuwerben: Welche Regelungen halten vor Gericht? Welche Alternativen gibt es?(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Wenn der Kunde versucht, dem Systemhaus den Techniker abzuwerben: Welche Regelungen halten vor Gericht? Welche Alternativen gibt es?
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Ein Systemhaus betreut einen Mittelständler seit drei Jahren. Ein Techniker ist fast jede Woche vor Ort, kennt Infrastruktur, Ansprechpartner und offene Baustellen. Dann kündigt er und fängt beim Kunden als Inhouse-Administrator an. Der Rahmenvertrag enthält ein Abwerbeverbot mit 25.000 Euro Vertragsstrafe. Der Geschäftsführer will die Strafe einfordern und erfährt von seinem Anwalt, dass die Klausel vor Gericht wahrscheinlich nichts wert ist.

Der Fall ist im Channel Alltag. Fachkräfte sind knapp, und der Kunde sieht jeden Tag, was der Techniker kann. Ob die üblichen Abwerbe- und Einstellungsverbote mit Vertragsstrafe halten, entscheidet eine Vorschrift, die viele nicht kennen.