Trusted Shops befragt Händler zur Abmahnpraxis im Internet Abgemahnt? Bitte melden!

Redakteur: Regina Böckle

Appell. Abmahnwellen häufen sich. Trusted Shops versucht nun, über eine Umfrage unter abgemahnten Online-Händlern herauszufinden, wo möglicherweise Missbrauch vorliegt.

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Normalerweise überprüft das Kölner Unternehmen Trusted Shops die Online-Shops von Händlern, um sicherzustellen, dass rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Sofern der jeweilige Shop die mehr als 100 Kriterien – wie beispielsweise Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz – erfüllt, erhält er begehrte Gütesiegel.

Doch vergangene Woche richtete sich Trusted Shops mit einem Aufruf an Online-Shop-Betreiber, die abgemahnt wurden und bittet sie, an der unter www.shop-abmahnungen.de laufenden Umfrage teilzunehmen.

Abzocker ausfiltern

Anlass für diese anonyme Befragung ist die Tatsache, dass sich in jüngster Zeit Fälle von massenhaften Abmahnungen häufen und Trusted Shops möglichen Missbrauch befürchtet.

Das Mittel der Abmahnung war ursprünglich dazu gedacht, Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Mittlerweile leiden jedoch viele Onlinehändler „unter einem Missbrauch dieses legitimen Instruments: Vermeintliche Mitbewerber und unseriöse Vereine versuchen zunehmend, durch massenhafte Abmahnungen aus geringsten Anlässen Profit zu schlagen“, erklärt Trusted Shops.

Vorwurf: Profitgier

„Für manche Unternehmen und Anwälte haben sich Abmahnungen zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt“, sagt Trusted Shops-Geschäftsführer Jean-Marc Noël. Vereinzelt wurden Online-Shops durch Abmahnungen und damit verbundene Anwaltskosten sogar zur Geschäftsaufgabe gezwungen. „Häufig geht es bei Abmahnungen gar nicht um vorsätzliche Wettbewerbsverstöße, sondern um unklare Gesetze und höchstrichterlich nicht geklärte Fragen“, erläutert Noël. So habe beispielsweise der Gesetzgeber im Juli 2004 fast unbemerkt eine neue Vorschrift in Paragraph 1 Absatz 2 der Preisangabenverordnung eingeführt, nach der im Online-Handel darauf hinzuweisen ist, dass die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. „Nicht geklärt ist jedoch, an welcher Stelle einer Internetseite der Hinweis erfolgen muss“, moniert Trusted Shops.

Die Folge: Seit Dezember 2004 werden gerade kleinere Händler mit Abmahnwellen überzogen, die nicht neben jeden Preis einen Hinweis setzen, während man solche Hinweise bei großen Versandhäusern erst im Kleingedruckten findet.

Die strittige Rechtsfrage ist beim BGH anhängig (Az. I ZR 143/04), ein Urteilsspruch aber nicht in Sicht. „Nur große Firmen können es sich leisten, durch mehrere Instanzen zu prozessieren. Mittelständlern bleibt meist nur die Möglichkeit, fragwürdige Abmahnungen zu akzeptieren und zu zahlen. Das hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun“, so Noël.

Update

Die Umfrage wurde im April 2007 beendet, das Ergebnis finden Sie über untenstehenden Link.

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