Anbieter zum Thema
Im Ernstfall richtig handeln
Doch nicht in jedem Fall von Liquiditätsengpässen ist das wirtschaftliche Aus beschlossene Sache, denn der rechtzeitige Einsatz kompetenter Berater kann das betroffene Unternehmen durchaus retten: „Der Unternehmer sollte bei seiner Suche nach einem geeigneten Coach sorgfältig vorgehen: Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen, aber auch persönliche Unabhängigkeit haben Priorität. Denn um einer Insolvenz vorzubeugen, bedarf es eines durchdachten Zeit- und Maßnahmenplans“, erläutert Reuter. Wichtig sei im Ernstfall absolute Offenheit über Steuerbelange und finanzielle Verbindlichkeiten.
Ein „ungewöhnliches, nicht ganz einfaches, aber bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich praktiziertes Verfahren, wie Unternehmen trotz Insolvenz erhalten werden können“, will Procon-Treuhand potenziellen Kunden nahebringen. Hauptursache für die Zerschlagung der meisten Firmen in der Insolvenz sei der damit einhergehende Umsatzeinbruch.
Um den Wert des operativen Geschäfts zu erhalten, könne es sinnvoll sein, es bereits vor Einleitung des Insolvenz-Verfahrens auf eine Fortführungsgesellschaft zu übertragen und damit zu erhalten, so Procon-Treuhand. Mit der Übertragung werde das operative Geschäft von Verbindlichkeiten befreit, aus dem Insolvenz-Verfahren aber vollständig herausgehalten. Ein Umsatzeinbruch sei so nicht zu befürchten.
Für die übernommenen Wirtschaftsgüter zahlt die Fortführungsgesellschaft demnach Wertersatz, der bis zu einem Jahr gestundet und damit aus den laufenden Erträgen erwirtschaftet werden könne. Rechtsverletzungen seien ausgeschlossen, da der Insolvenzverwalter dem Übertragungsvorgang nachträglich zustimmen müsse.
Artikelfiles und Artikellinks
(ID:2041361)