Definition Was ist die Global Reporting Initiative (GRI)?

Von Michael Hase 2 min Lesedauer

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Die Global Reporting Initiative (GRI) etabliert Standards und Richtlinien für das nachhaltige Handeln von Unternehmen aller Art. Zugleich bieten die Richtlinien einen Rahmen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
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Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 ins Leben gerufen und hat ihren Sitz in Amsterdam. Ziel der unabhängigen Organisation ist es, weltweit einheitliche Standards und Richtlinien für das nachhaltige Handeln von Wirtschaftsunternehmen zu formulieren. Hierbei wird Nachhaltigkeit weit gefasst und bezieht neben ökologischen Faktoren auch das soziale und wirtschaftliche Handeln ein. Die Richtlinien bieten einen Rahmen für die Erstellung von Berichten, in denen Unternehmen detailliert darlegen können, wie sie mit nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten umgehen.

Über die 25 Jahre ihrer Existenz hinweg hat die GRI ihre Standards stetig weiterentwickelt und an globale Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit angepasst. Die weltweit anerkannten Richtlinien müssen von keinem Unternehmen und keiner Branche verpflichtend umgesetzt werden, schaffen jedoch eine Basis zur freiwilligen Selbstverpflichtung und geben transparente Einblicke ins nachhaltige Handeln.

Zur Berichterstattung nach den Richtlinien der GRI gehört es, Kennzahlen, Daten, Ziele, Strategien und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte offenzulegen. Diese Berichte helfen Stakeholdern, wie Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der breiten Öffentlichkeit, das Engagement und die Leistung eines Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit zu verstehen und zu bewerten.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat der Europäische Gesetzgeber auf die Global Reporting Initiative (GRI) reagiert und ein spezielles Rahmenwerk für Staaten der Europäischen Union geschaffen. Sie bildet einen zentralen Teil der Nachhaltigkeitsagenda der EU und ist in ihren Formulierungen bindender als die Leitlinien der GRI. Hierzu gehören:

  • Forderung einer Berichterstattung zum nachhaltigen Handeln für Firmen ab 250 Mitarbeiter
  • Festlegung technischer Durchführungsstandards zur Bewertung der Nachhaltigkeit
  • Förderung der Digitalisierung von Unternehmen, explizit für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte
  • Rechtsgrundlage für eine unabhängige Überprüfung der erstellten Berichte

Durch die CSRD sollen EU-Verbraucher die Sicherheit über die Bemühungen im Bereich Nachhaltigkeit von Unternehmens unseres Kontinents erhalten. Zudem soll die Direktive zu einer Vergleichbarkeit der Firmen untereinander beitragen. Konsumenten haben hierdurch die Möglichkeit, sich bei einer Kaufentscheidung vom Engagement einzelner Firmen überzeugen zu lassen und dies in ihre Entscheidung einzubeziehen.

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