Definition Was ist die Dienstleistungsrichtlinie der EU?

Von TheRacoon 2 min Lesedauer

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Die Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie war ein großer Schritt für die Realisierung des EU-Binnenmarkts. Die Richtlinie umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen, bietet jedoch auch Ausnahmen, die in nationales Recht umzusetzen sind.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
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Der EU-Binnenmarkt ist eine der großen Errungenschaften der Europäischen Union. Bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie handelt es sich um eine wegweisende Richtlinie, die unter dem Namen Richtlinie 2006/123/EG geschaffen wurde. Sie sollte mit ihrer Schaffung und der spätere Einführung am 28. Dezember 2006 den Weg für Harmonisierung des europäischen Dienstleistungssektors auf dem Binnenmarkt bereiten.

Genau genommen gestattet die EU-Dienstleistungsrichtlinie Dienstleistern aus dem EU-Ausland, dass diese sich außerhalb ihrer Heimatländer niederlassen und dort tätig werden dürfen. Das wiederum soll zum Vorteil aller EU-Bürger die länderübergreifende Dienstleistungskultur vereinfachen. Bis zum 28. Dezember 2009 hatten die Mitgliedsstaaten der EU Zeit, die Richtlinie jeweils in nationales Recht zu gießen.

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedsstaaten

Die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten der EU waren nicht ohne umfassende vorherige Maßnahmen möglich. Dazu wurde seitens der EU ein Forderungskatalog an die Mitgliedstaaten aufgestellt. Dazu gehörte unter anderem das Schaffen einheitlicher Ansprechpartner als Anlaufstelle für EU-Dienstleister in jedem Land. Dieser soll dafür sorgen, dass alle Schritte für die Niederlassung durchgeführt werden können.

Darüber hinaus sollten diskriminierende Anforderungen ersatzlos abgeschafft werden. Im Klartext sollte es so für Dienstleister möglich sein, innerhalb der EU unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Unternehmenssitz handeln zu dürfen. Weitere wichtige Punkte waren die Anpassung von Verwaltungsgebühren und die elektronische Verfahrungsabwicklung. Letztere besagt, dass alle für das Ausüben des Dienstleistungsgeschäfts notwendigen Prozesse standortunabhängig und vollständig elektronisch abgewickelt werden sollen.

Welchen Geltungsbereich und Ausnahmen hat die EU-Dienstleistungsrichtlinie?

Unter dem Dach der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein breites Band von Dienstleistungen zusammengefasst. Darunter befinden sich neben Tourismus, Fremdenverkehr und Freizeit auch Dienstleister aus dem Groß- und Einzelhandel sowie der Baubranche. Aber auch reglementiere Tätigkeiten wie die Tätigkeit als Architekt oder Steuerberater sowie unternehmensnahe Dienstleistungen wie das Eventmanagement fallen unter den Geltungsbereich.

Allerdings ist die EU-Richtlinie kein Freifahrtscheint für alle Branchen. Gleichzeitig mit der großen Freiheit wurden auch Beschränkungen definiert. Im Rahmen von Ausnahmen von sind einige Dienstleistungen von der „neuen Freiheit“ ausgeschlossen. Dazu gehören u.a. Finanzdienstleistungen, private Sicherheitsdienste, einige Formen elektronischer Kommunikationsdienstleistungen die Einrichtung von Agenturen im Bereich der Leiharbeit sowie der Glücksspielbetrieb. Für die genannten Branchen sowie einige weitere behalten die alten Regelungen aus der Zeit vor der EU-Dienstleistungsrichtlinie ihre Gültigkeit.

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