Definition Was ist das Wettbewerbsregister?

Von zeroshope 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Wettbewerbsregister ist eine beim Bundeskartellamt angesiedelte Liste mit Unternehmen, die in der Vergangenheit kriminelles Fehlverhalten zeigten. Entsprechende Firmen können von Auftragsvergaben ausgeschlossen werden.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
(Bild: © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)

Das Wettbewerbsregister ist ein Werkzeug, das primär für die öffentliche Hand erdacht wurde. Es kann aber auch von privaten Unternehmen genutzt werden. Hier sind alle Unternehmen gelistet, die in der Vergangenheit wegen einschlägiger Wirtschaftsdelikte bestraft wurden. Diese reichen von Korruption über Steuerhinterziehung bis zur Terrorismusfinanzierung. Die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden sind seit dem 1. Dezember 2021 dazu verpflichtet, die entsprechenden Informationen an das Bundeskartellamt weiterzuleiten.

Die Rechtsgrundlagen für das Wettbewerbsregister

Juristische Grundlagen für das Wettbewerbsregister sind das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), die Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, insbesondere §§ 123-125 GWB). Die Normen schreiben vor, dass öffentliche Auftraggeber und Konzessionsgeber ab einem Auftragsvolumen von 30.000 Euro (EU-Schwellenwert) das Register abfragen müssen. Immer zu nutzen ist dieses von Auftrags- und Konzessionsgebern aus den folgenden Branchen:

  • Wasser
  • Energie
  • Verkehrsordnung
  • Postdienste

Die Abfrage erfolgt elektronisch. Die Pflicht zur Abfrage existiert seit dem 1. Juni 2022. Wer nicht zur Abfrage verpflichtet ist, kann dies aber auch auf freiwilliger Basis tun. Die entsprechende Möglichkeit besteht bis zum 31. Mai 2025.

Einzelfallentscheidungen bleiben möglich

Ohne neue Vorfälle werden bestrafte Unternehmen nach drei oder fünf Jahren wieder aus dem Register gelöscht. Die exakte Länge hängt von der Schwere des Vergehens ab. Möglich ist auch eine „Selbstreinigung“. Weist ein Betrieb nach, dass er den Grund für die Registrierung selbst umfassend beseitigt hat, wird er gelöscht.

Unternehmen, die im Register eingetragen sind, müssen nicht in jedem Fall aus den Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Auftrags- und Konzessionsgeber haben einen gewissen Ermessensspielraum. Einzelfallentscheidungen bleiben also möglich. Sind allerdings „zwingende Ausschlussgründe“ eingetragen, dürfen die Firmen nicht berücksichtigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Geldwäsche oder auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Auch Auftraggeber müssen sich registrieren

Damit die Auftrags- und Konzessionsgeber das Register abfragen können, müssen sie sich ihrerseits beim Register registrieren. Im Gegenzug entfallen allerdings die Verpflichtungen dazu, das Gewerbezentralregister sowie die Korruptionsregister der Bundesländer abzufragen. Unter dem Strich erleichtert das Wettbewerbsregister die alltägliche Arbeit auf diese Weise spürbar.

(ID:49589858)

Wissen, was läuft

Täglich die wichtigsten Infos aus dem ITK-Markt

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung