Definition Was ist das Recht auf Datenlöschung?

Von Brainrockers 3 min Lesedauer

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Das Recht auf Datenlöschung ist Teil der DSGVO und gibt Bürgern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Für Unternehmen ist es jedoch mit zahlreichen Herausforderungen und Pflichten verbunden.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
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Das Recht auf Datenlöschung, oft auch als "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet, hat seinen Ursprung im sogenannten "Google-Urteil" aus dem Jahr 2014. Mit dem von vielen Juristen als bahnbrechend bezeichneten Urteil betonte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) die Notwendigkeit, Einzelpersonen die Kontrolle über ihre Online-Informationen zurückzugeben. Insbesondere deshalb, weil Daten wie Bilder, Artikel oder Einträge in Foren nicht von selbst aus dem Internet verschwinden und die Reputation der jeweiligen Person beeinträchtigen können. In der Folge wurde das Recht auf Datenlöschung in der 2018 eingeführten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verankert.

Mit dem Recht auf Vergessenwerden haben Bürger die Möglichkeit von Unternehmen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Daten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden (z. B. die Lieferung eines Artikels oder die Teilnahme an einem einmaligen Event), die Zustimmung widerrufen wurde (Nutzer dürfen die Zustimmung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen) oder die Daten unrechtmäßig erhoben wurden (ohne Zustimmung oder entgegen der Bestimmungen der DSGVO).

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Speicherung persönlicher Daten auch trotz eines Löschantrags zulässig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es

  • sich um die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information handelt,
  • um das Archivieren von Daten zur wissenschaftlichen, historischen oder statistischen Zwecken geht,
  • zur Ausübung, Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig ist,
  • ein öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorliegt oder
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist.

Wie können Einzelpersonen von ihrem Recht auf Datenlöschung Gebrauch machen?

Zunächst ist es wichtig, sich bei dem jeweiligen Unternehmen über Art und Umfang der gespeicherten Daten zu informieren. Hierzu kann jeder Bürger formlos und ohne Begründung eine kostenlose schriftliche Auskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern. Wichtig ist, diesem Antrag Informationen hinzuzufügen, die dem Unternehmen eine schnelle und unkomplizierte Identifizierung relevanter Datensätze ermöglichen (z. B. die Kundennummer bei einem Versandhaus oder den Benutzernamen in einem sozialen Netzwerk). Hat das Unternehmen begründete Zweifel an der Identität des Antragstellers, hat es die Möglichkeit, gemäß Art. 12 Abs. 6 DSGVO einen zusätzlichen Identitätsnachweis (z. B. durch die Vorlage eines Personalausweises) zu verlangen. Anschließend muss das Unternehmen schriftliche Auskunft über die gespeicherten Daten geben.

Nach erteilter Auskunft ist es möglich, einen Löschantrag zu stellen. Dieser lässt sich aber auch bereits mit der Auskunft koppeln. In beiden Fällen kann das Unternehmen die Löschung ablehnen, sofern ein Grund vorliegt, der dagegen spricht (siehe oben). In diesem Fall können sich Bürger an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes wenden und Einspruch einlegen.

Was bedeutet das Recht auf Datenlöschung für Unternehmen?

Das Recht auf Datenlöschung bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Sie sind unter anderem dazu verpflichtet, Kunden und Nutzer über ihre Rechte zu informieren. Darüber hinaus müssen sie Prozesse etablieren, wie sie mit Löschanfragen umgehen. Sie müssen exakt dokumentieren, wo, zu welchem Zweck und welche Daten von Kunden oder Nutzern gespeichert sind. Gemäß der DSGVO sind sie zudem dazu verpflichtet, Löschanfragen und Maßnahmen aufzuzeichnen und gegebenenfalls Partner und Dienstleister über Löschanträge zu informieren. Nicht zuletzt müssen sie ihre Maßnahmen regelmäßig überprüfen und stetig an die aktuelle Gesetzeslage anpassen.

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