Branding mit generischen Begriffen Warum darf die Software AG so heißen?
Der Firmenname der Software AG ist deswegen so ungewöhnlich, weil generische Begriffe wie „Software“ eigentlich nicht als Marke eingetragen werden. IT-BUSINESS hat nachgefragt.
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Sehr geehrte Frau Strothmann,
wenn man in seinem E-Mail-Client nach Mails aus Ihrem Hause sucht, hilft einem der Suchbegriff „Software“ nicht wirklich weiter. Zu häufig taucht dieses Wort in einem anderen Zusammenhang auf, denn als generischer Begriff verwenden ihn auch viele andere – eben immer dann, wenn ganz allgemein von „Software“ die Rede ist.
Warum durfte sich die Software AG eigentlich so nennen? Schließlich gelten im Markenrecht generische Begriffe als „Begriffe der Umgangssprache“, und diese dürfen als Marken- oder Firmenname eigentlich nicht registriert werden. Aus diesem Grund ist es beispielsweise nicht erlaubt, eine „Taschentuch GmbH“, eine „Rasenmäher GbR“ oder eine „Heizung AG“ zu gründen.
Warum ist das bei der Software AG anders?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Riedl
Redaktion IT-BUSINESS
P.S.: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Second-Level-Domain „softwareag“ hat sich als Suchbegriff in den E-Mails besser bewährt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite die Antwort von Bärbel Strothmann von der Software AG.
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