Arbeitsrecht Schluss mit der Dienstwagennutzung

Von Von Leif Born, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft 2 min Lesedauer

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Der Arbeitgeber kann sich das Recht vorbehalten, die Privatnutzung eines Dienstwagens zu widerrufen. Aber nur, wenn die Gründe dafür dargelegt sind – und nur zum Monatsende. Sonst zahlt er im Zweifel eine Entschädigung.

Es ist durchaus üblich, dass Dienstwagenfahrer den Wagen auch privat nutzen dürfen. Soll das Fahrzeug nach einer Kündigung zurückgegeben werden, gibt es einige Details zu beachten.(Bild:  Myron Standret - freepik.com)
Es ist durchaus üblich, dass Dienstwagenfahrer den Wagen auch privat nutzen dürfen. Soll das Fahrzeug nach einer Kündigung zurückgegeben werden, gibt es einige Details zu beachten.
(Bild: Myron Standret - freepik.com)

Ein Arbeitnehmer durfte seinen Dienstwagen auch privat nutzen. Das war im Arbeitsvertrag so vereinbart. Dort stand unter anderem allerdings auch, dass der Arbeitgeber dieses Recht zur Privatnutzung widerrufen darf, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist und der Mitarbeiter berechtigt freigestellt ist. Am 8.5.2023 kam es so weit: Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.8.2023 und verlangte zeitgleich die Rückgabe des Dienstwagens bis zum 24.5.2023. Der Mitarbeiter gab das Fahrzeug am 23. Mai 2023 zurück, klagte anschließend jedoch auf Nutzungsausfallentschädigung für die entgangene Privatnutzung. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab; doch die Revision des Klägers hatte teilweise Erfolg.

Rückgabe zum Monatsende

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit seinem Urteil vom 12.2.2025 – 5 AZR 171/24, dass der Kläger Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum vom 23. bis 31.5.2023 hat. Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Widerrufsmöglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens durch den Arbeitgeber war nach Ansicht des BAG wirksam und hielt einer AGB-Kontrolle am Maßstab der Paragrafen 305 ff. BGB stand. Allerdings habe der Arbeitgeber nicht berücksichtigt, dass nach Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens nur monatlich und nicht kalendertäglich angesetzt werden könne. Gibt der Arbeitnehmer den Dienstwagen innerhalb des laufenden Monats zurück, trägt er die Steuerlast auch für die Zeit, in der er den Dienstwagen nicht mehr privat nutzen kann. Daher könne im Regelfall nur ein Widerruf der Privatnutzung zum jeweiligen Monatsende billigem Ermessen entsprechen. Billiges Ermessen bedeutet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts keine willkürlichen Entscheidungen treffen darf, sondern er muss unter Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gerechte und angemessene Lösung finden. Daher sei, so das BAG, dem klagenden Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 23. bis 31.5.2023 ein Nutzungsausfallschaden entstanden, den der Arbeitgeber ersetzen muss.

Gründe für den Widerruf klar benennen

Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts für die Privatnutzung eines Dienstwagens ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG zulässig. Von dieser Möglichkeit sollten Arbeitgeber auch im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung Gebrauch machen, um sich eine Zugriffsmöglichkeit auf den Dienstwagen vorzubehalten. Wichtig ist allerdings, hier die Gründe anzugeben, die zu einem Widerruf berechtigen können. Neben der berechtigten Freistellung betrifft dies vor allem Fälle von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Dienstwagennutzung oder wenn dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, die keinen Dienstwagen mehr erfordert. Auch längere Abwesenheit kann dazu zählen. Die Ausübung des Widerrufsrechts muss auf jeden Fall billigem Ermessen entsprechen.

Dieser Beitrag stammt von unserem Partnerportal Kfz-Betrieb.

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