Gesetzesneuregelung gefloppt Rückgabe von Elektroschrott im Supermarkt wird kaum genutzt

Von dpa-AFX 1 min Lesedauer

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Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres können Verbraucher alte Elektrokleingeräte auch in den meisten Supermärkten und Discounter-Filialen zurückgegeben. Doch auch ein Jahr danach wird von dieser Möglichkeit nur selten Gebrauch gemacht.

Die umkomplizierte Abgabe kleiner Elektrogeräte im Supermarkt oder Discouter war ein Fokus der Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.(Bild:  Leonardo Franko - stock.adobe.com)
Die umkomplizierte Abgabe kleiner Elektrogeräte im Supermarkt oder Discouter war ein Fokus der Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
(Bild: Leonardo Franko - stock.adobe.com)

Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den großen Handelsketten ergab, dass die Rückgabemöglichkeit für kleine Elektrogeräte in Supermärkten so gut wie nicht genutzt wird. Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka berichtete, die Rückgabemöglichkeit werde „eher vereinzelt genutzt“. Auch beim Konkurrenten Rewe, zu dem auch die Discountkette Penny gehört, hieß es: „Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht.“

Der Discounter Lidl teilte mit, dass das Angebot nur „verhalten angenommen wird“. Und auch bei Aldi Nord hieß es, die Möglichkeit werde „nur in Maßen genutzt“. Lediglich Kaufland berichtete, die Kunden nähmen „die Möglichkeit zur Rückgabe von Elektrogeräten bisher gerne an“. Der zur Edeka-Gruppe gehörende Discounter Netto teilte mit, die Nachfrage nach der Rückgabemöglichkeit variiere je nach Filialstandort.

Eigentlich sollte die im vergangenen Sommer eingeführte Neuregelung die Entsorgung von ausgedienten Handys, Rasierern und ähnlichem Kleingerät in Deutschland viel einfacher machen. „Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben“, schwärmte damals der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner. Durch die Neuregelung gebe es auf einen Schlag 25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte in der Bundesrepublik.

Die Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verpflichtet seit dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, alte Elektrogeräte bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot.

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