Klage wegen Fehler bei der Ausgründung des Speicherchip-Herstellers Qimonda-Insolvenz: Infineon soll zahlen

Redakteur: Harald Jacob

Der Insolvenzverwalter von Qimonda, Dr. Michael Jaffé, hat die ehemalige Muttergesellschaft Infineon verklagt. Er will einen angeblichen Formfehler nutzen, um den Gläubigern mehr Geld zu verschaffen.

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Bei Qimonda ging alles ganz schnell: Im Mai 2006 operativ aus Infineon ausgegründet, drei Monate später der Börsengang in New York, und zwei Jahre danach war die Pleite schon absehbar. Ende März 2009 gingen die Lichter endgültig aus und das Insolvenzverfahren von Qimonda begann.

Vielleicht lag es an der Geschwindigkeit, dass nicht alles so laufen konnte wie geplant. Schon der Börsengang war ein Debakel: nur 13 US-Dollar pro Aktie statt der erhofften 18 Dollar, und viel weniger Interessenten als geplant – nicht viel mehr als die Hälfte der erwarteten Einnahmen kam in die Kasse.

Dann folgte ein schnelles auf und ab: erst blieb Infineon nur dank Qimonda in den schwarzen Zahlen, dann standen aufgrund der Verlustabschreibung mehr Verluste als Umsatz in der Bilanz der Qimonda-Mutter.

Hoffen auf finanziellen Nachschlag

Und noch etwas soll in der Eile der Ausgründung schief gegangen sein. Einen Formfehler beim Registergericht will Insolvenzverwalter Jaffé entdeckt haben. Dieser Fehler könnte im Extremfall dafür sorgen, dass Infineon für alle offenen Rechnungen der insolventen Qimonda haften muss. Am Donnerstag reichte Jaffé eine Feststellungsklage beim Münchener Landgericht ein. Eine konkret zu beziffernde Forderung ist darin nicht genannt.

Das ist vielleicht auch gar nicht nötig. Ein Sprecher Jaffés erklärte, der Insolvenzverwalter sei verpflichtet, jede Option zu nutzen, um die Forderungen der Gläubiger beizutreiben. Zu der Klage im Einzelnen wollte er sich nicht äußern. So dürfte es auch hier wie in vielen anderen Fällen wohl vor allem darum gehen, juristischen Druck aufzubauen, um nachher zu einer gütlichen Einigung zu kommen.

Konkret lautet der Vorwurf Jaffés, dass das Registergericht noch einmal hätte prüfen müssen, ob Qimonda im Mai 2006, als die Ausgründung abgeschlossen und das Unternehmen operativ tätig wurde, noch über das Gründungskapital von 50.000 Euro verfügte, das ihr bei der Anmeldung der Ausgründung Mitte 2004 bescheinigt worden war.

Gegensätzliche Position

Bislang gibt sich Infineon siegesgewiss. Es sei alles korrekt abgelaufen, erklärte das Unternehmen. Es habe seinerzeit mündliche Absprachen mit dem Registergericht gegeben, die Infineon in seinem Vorgehen bestätigt hätten.

Jaffés Attacke habe keine rechtliche Grundlage und der Konzern „wird sich gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen“ - auch wenn es bis zu vier Jahre dauern könne, um ein Urteil zu erzielen. Rücklagen würden nur in Höhe der zu erwartenden Prozesskosten gebildet.

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