Bitkom-Umfrage: Private Nutzung von Diensthandys Jeder Dritte nutzt das eigene Handy auch dienstlich

Von dpa 1 min Lesedauer

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Mobile Telefonate mit Kunden, Kollegen und Co.: Nicht immer kommen dabei Diensthandys zum Einsatz. Und wer das private Handy dienstlich nutzt, bekommt die Kosten nicht immer vom Arbeitgeber erstattet, hat eine Umfrage von Bitkom ergeben.

Laut Bitkom nutzen 36 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihr privates Handy oder Smartphone auch für dienstliche Belange.(Bild:  fizkes - stock.adobe.com)
Laut Bitkom nutzen 36 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihr privates Handy oder Smartphone auch für dienstliche Belange.
(Bild: fizkes - stock.adobe.com)

Über ein Drittel (36 Prozent) der Menschen hierzulande, die dienstlich mobil telefonieren, nutzen dafür auch ihr privates Handy oder Smartphone. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research hervor.

Doch nur bei rund jedem Zehnten (12 %) übernimmt der Arbeitgeber dann auch die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate, 7 Prozent erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag, ebenfalls 7 Prozent eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren. Bei etwas mehr als jedem Zehnten (11 %) beteiligt sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Bei 64 Prozent findet hingegen gar keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. „Wenn private Geräte dienstlich genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz notwendig – insbesondere, wenn es um die Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte“, betont Rohleder.

Ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung bekommen 44 Prozent vom Arbeitgeber gestellt, 2 Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen.

Wer ein Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommt, darf das in den meisten Fällen (88 %) dann auch privat nutzen. Gebrauch machen davon allerdings nicht alle: Fast jeder Fünfte (18 %) nutzt das Gerät allein für berufliche Zwecke. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

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