Drohnen werden immer beliebter. Laut Schätzungen von Experten wurden bereits mehr als eine halbe Million Hobby-Drohnen in Deutschland verkauft. Unzählige Familien wollen ihre fliegende Kamera diesen Sommer mit in den Urlaub nehmen, um unvergessliche Erinnerungen für das Familienalbum festzuhalten. Doch was ist im Ausland überhaupt erlaubt?
Auch für private Film- und Fotoaufnahmen werden Flugdrohnen wie beispielsweise Quadcopter immer beliebter. Doch wer seine private Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich erst gründlich über die Regelungen im Urlaubsland informieren – sonst können sogar lange Haftstrafen drohen.
(Bild: MY-ROAD.DE)
Das Reise- und Drohnenportal MY-ROAD.DE hat die Drohnen-Gesetze in 135 Ländern analysiert und zeigt, wo die Nutzung von Drohnen erlaubt ist und welche Strafen bei Verstößen drohen. Die wichtigsten Erkenntnisse wurden in einer anschaulichen Infografik zusammengefasst, die sie in unserer Bildergallerie finden (als Einzelngrafiken sowie gegen Ende nochmals als durchgängiges Banner).
Weltweit sehr unterschiedliche Regeln für die Nutzung von Multicoptern
Die Vorschriften für die Nutzung von Drohnen ist weltweit unterschiedlich reguliert. Dabei wird oft nach dem Verwendungszweck unterschieden. Wer sein Fluggerät ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung nutzt, fällt unter die Bestimmungen für private Nutzer. Für alle anderen Anwendungsfälle müssen die Auflagen für gewerbliche Piloten berücksichtigt werden.
Es ist sehr wichtig, dass die maximale Flughöhe von Drohnen reguliert wird. So können Zusammenstöße mit anderen Luftverkehrsteilnehmern vermieden werden.
In Deutschland wurde die Grenze bei 100 Metern gezogen.
Im internationalen Vergleich ist dieses Limit gering: In 85 Ländern ist es erlaubt, mit einer Drohne höher zu fliegen. Die meisten Gesetzgeber erachten eine Flughöhe von bis zu 120 Metern als sicher.
Bis zu 30 Jahre Haft möglich
Gesetze bringen nur etwas, wenn bei Verstößen entsprechende Sanktionen ausgesprochen werden können. Wer in Deutschland gegen die Drohnen-Verordnung verstößt, muss bis zu 50.000 Euro zahlen. Doch wie sieht es im Ausland aus?
Die wohl am besten zu verkraftende Strafe ist, wenn einem das Spielzeug weggenommen wird. So wird eine Drohne in den meisten Ländern, in denen Drohnen verboten sind, konfisziert. In einigen Fällen bekommt man die Drohne bei der Ausreise wieder (z.B. Nicaragua), in manchen Ländern muss das Fluggerät aber für immer im Land bleiben (z.B. Marokko).
Noch schmerzlicher wird es, wenn Geldbußen verhangen werden. Bei Vergehen können schnell mehrere tausend Euro fällig werden. So können in Indonesien bis zu 66.000 Euro und bei unseren tschechischen Nachbarn sogar 185.000 Euro als Strafe für ein Vergehen verhängt werden.
Die schlimmste Bestrafung ist jedoch die Haft. In vielen Ländern können hohe Gefängnisstrafen auferlegt werden. In Thailand sind fünf Jahre und in Südafrika 10 Jahre Inhaftierung möglich. Am härtesten trifft es Copter-Piloten jedoch in Ghana: Nur das Versäumen der erforderlichen Registrierung kann schon zu einer Gefängnisstrafe von 30 Jahren führen. Daher sollte man sich vorab mit der Rechtslage im Urlaubsland vertraut machen.
Kuriose Fakten
Die neue Technologie stellte für viele Regierungen eine ungewohnte Herausforderung dar. Drohnen haben sich durch günstige Preise und eine einfache Bedienbarkeit schnell in der Gesellschaft etabliert. Manche Gesetzgeber sind bei dieser Entwicklung nicht hinterher gekommen. So haben sich aus deutscher Perspektive bisweilen kuriose Situationen ergeben.
So hat das kleine afrikanische Swasiland im Jahr 2013 ein Gesetz erlassen, mit dem es Hexen verboten wurde, auf einem Besen höher als 150 Meter über Grund zu fliegen. Eine Regelung für Drohnen wurde erst knapp drei Jahre später getroffen. Momentan ist die Rechtslage so, dass Hexen auf einem Besen mit 150 Metern höher fliegen dürfen als Drohnen (120 Meter).
Eine ungewöhnliche Situation herrscht momentan auch in Südafrika. Die Auflagen sind dort insbesondere für gewerbliche Nutzer sehr restriktiv. Wer jedoch aus dem Ausland kommt, muss sich laut Aussagen der südafrikanischen Luftfahrtbehörde nicht an die vielen Auflagen (z.B. Schulungen) halten.
In Deutschland muss seit Oktober 2017 jede Drohne ab einer Aufstiegsmasse von 250 Gramm mit einer Drohnen-Plakette gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht besteht bisher in sehr wenigen Ländern. Nur in 15 weiteren Staaten gibt es vergleichbare Vorschriften.
Wer eine Drohne mit in den Urlaub nimmt, hat oft die Vorstellung, Luftaufnahmen einer beliebten Sehenswürdigkeit aufzunehmen. Das kann Touristen aber schnell in Schwierigkeiten bringen, denn an vielen Attraktionen (z.B. am Eiffelturm) ist die Nutzung von Multicoptern untersagt.
Stand: 08.12.2025
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Dieser Artikel erschien zuerst auf unserem Partnerportal Elektronik Praxis.