Digitale Wirtschaft Europäisches Datengesetz tritt in Kraft

Von Chiara Maurer 2 min Lesedauer

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Eine neue Ära im Umgang mit Daten: Seit vergangener Woche ist das Europäische Datengesetz in Kraft. Die Vorschriften setzen klare Rahmenbedingungen für den Zugang und die Nutzung von in der EU generierten Daten in allen Wirtschaftszweigen. Insbesondere der Austausch von Industriedaten wird dadurch erleichtert.

„Die europäischen Bürger und Unternehmen werden von der Fülle an Industriedaten profitieren“, so der EU-Kommissar für Binnenmarkt, Thierry Breton.(©  European Union, 2019)
„Die europäischen Bürger und Unternehmen werden von der Fülle an Industriedaten profitieren“, so der EU-Kommissar für Binnenmarkt, Thierry Breton.
(© European Union, 2019)

„Heute ist ein Meilenstein auf unserem Weg zum digitalen Wandel. Durch genau definierte Rechtsvorschriften zu Daten haben wir die Kontrolle über den Austausch von Daten, die von ihren vernetzten Geräten erzeugt werden, und gewährleisten gleichzeitig den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und das europäische Grundrecht auf Privatsphäre“, erklärt Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, zum nun geltenden europäischen Datengesetz.

Bereits im Februar 2022 schlug die Kommission das europäische Datengesetz vor, um Fairness in der digitalen Welt zu schaffen. Im Juni 2023 konnte eine politische Einigung erzielt werden. Das Datengesetz, ergänzend zum Daten-Governance-Gesetz, das bereits im September vergangenen Jahres in Kraft trat, schafft Strukturen für einen erleichterten Datenaustausch und die Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume. Es markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Datenstrategie der EU und unterstützt die Verwirklichung digitaler Ziele bis 2030.

Maßnahmen zur Förderung der Datenwirtschaft in der EU

Aufgrund steigender Zahlen vernetzter Geräte auf dem europäischen Markt kam es in den vergangenen Jahren zu einer exponentiellen Zunahme von Datenmengen – ein enormes Potenzial für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU.

Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Produkte deshalb nun, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und sie an Dritte weiterzugeben. Besitzer vernetzter Fahrzeuge können so etwa bestimmte Daten an einen Reparaturdienst weitergeben, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Kontrolle erhalten und zudem Innovationen auf dem Markt fördert.

Und auch öffentliche Stellen profitieren von dem neuen EU-Gesetz. So können diese auf private Sektor-Daten zugreifen, um bei öffentlichen Notfällen oder der Umsetzung gesetzlicher Mandate zu helfen. Das Datengesetz schützt auch Unternehmen vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in gemeinsamen Datennutzungsverträgen.

Förderung der Interoperabilität und nächste Schritte

Das Datengesetz schafft außerdem Garantien gegen unrechtmäßige Ersuchen von Behörden gegenüber Drittländern und fördert die nahtlose und letztlich kostenlose Migration zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern, was die Bindung an Anbieter verhindert und damit den Wettbewerb stärkt und die Auswahl auf dem Markt erhöht.

Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt, erklärte dazu: „Das Inkrafttreten des Datengesetzes ist ein wichtiger Meilenstein in unseren Bemühungen um die Gestaltung des digitalen Raums. Sie wird eine florierende EU-Datenwirtschaft fördern, die innovativ und offen ist – unter unseren Bedingungen. Die europäischen Bürger und Unternehmen werden von der Fülle an Industriedaten profitieren, die neue datengesteuerte Anwendungen auslöst, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz.“

Dieser Beitrag stammt von unserem Partnerportal eGovernment.

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