Data Act Artikel 23 ff. durch die Juristenbrille Cloud Switching folgt der Idee der Rufnummernportierung

Von Dr. Stefan Riedl 6 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der Data Act verspricht eine Revolution im Cloud Computing: Vendor-Lock-Ins sollen gelöst und der Wechsel zwischen Anbietern erleichtert werden. Ein Jurist hinterfragt, inwieweit dies wirklich den Beginn einer neuen Ära der Freiheit in der Cloud markiert und was auf die Branche zukommt.

Das Übermitteln von Daten und Workloads von einer Cloud zur nächsten, sollte dank neuer Regeln zum Cloud Switching einfacher werden.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Das Übermitteln von Daten und Workloads von einer Cloud zur nächsten, sollte dank neuer Regeln zum Cloud Switching einfacher werden.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Hybride und Multi-Cloud-Modelle sowie europäische Datenräume sollen die Cloud-Souveränität bringen, forderte beispielsweise Ferri Abolhassan, CEO bei T-Systems gegenüber IT-BUSINESS. Der Data Act, der zum 12. September 2025 greifen wird, soll das dahingehend ermöglichen, dass Vendor-Lock-In-Effekte minimiert und der den Weg zu barrierefreiem Cloud Switching geebnet wird.

Hintergrund

Cloud Switching gegen Vendor-Lock-In-Effekte

Als Cloud Computing seinen Einzug hielt, argumentierten die Anbieter mit Vendor-Lock-In-Effekten bei dauerhaften Lizenzen, die durch Cloud-Flexibilität ersetzt werden könnten. Pustekuchen: Viele Anbieter schufen selbst – absichtlich oder unabsichtlich – neue Abhängigkeiten durch komplexe Verträge, versteckte Kosten und technische Barrieren. Wenn man sich nun im Markt umhört, wird klar: Der Data Act sorgt für viel Bewegung hinter den Kulissen. Juristen und Techniker loten aus, wie das Cloud Switching der Zukunft mit den neuen „Spielregeln“ aussehen wird. Der Herbst wird zeigen, ob die Vorgaben zu Cloud Switching ein neues Zeitalter im Cloud Computing einläuten werden.

Beseitigung von Switching-Hindernissen

Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht, Pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft(Bild:  Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft)
Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht, Pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft
(Bild: Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft)

Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht bei Pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft, steckt tief im Thema drin. Was der Data Act Artikel 23 ff. zum Cloud Switching für die IT-Branche bedeutet, beschreibt der Jurist folgendermaßen: „Die Regelungen zum Cloud Switching sind ein Umbruch für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten wie sie im Data Act genannt werden. Das Gesetz folgt der Idee der Rufnummernportierung, um „Schwung“ in dem Markt zu bringen. Die Regelungen zwingen nicht nur zum Abbau von Hindernissen, sondern zur Unterstützung beim Wechsel.“

Hintergrund

Cloud-Monitor von KPMG

An der Cloud führt de facto kein Weg vorbei, wenn man den Ergebnissen des aktuellen „Cloud-Monitor 2024“ der Wirtschaftsprüfer von KPMG Glauben schenkt: 98 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland mit 50 und mehr Beschäftigten nutzen demnach Cloud Computing. Davon fährt etwas mehr als die Hälfte eine Cloud-First-Strategie. Das Boom-Thema KI treibt den Cloud-Siegeszug voran: 97 Prozent der Cloud-nutzenden Unternehmen beziehen KI aus der Cloud. Was für ein Erfolg und welch rosige Aussichten!

Ein Umbruch für Cloud-Wechselwillige

Das Orchestrieren einer Multi-Cloud-Umgebung soll durch den Data Act erleichtert werden.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Das Orchestrieren einer Multi-Cloud-Umgebung soll durch den Data Act erleichtert werden.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Doch was wird sich konkret ändern müssen? Wenn man sich die Regelungen auf der Zunge zergehen lassen, so Eckhardt, stelle sich fast eher die Frage, was nicht geändert werden muss. Wobei: „Der Kern der Leistungsbereitstellung als solche muss nicht geändert werden.“ Aber: „Die Beendigung des Vertrags und der Weggang des Kunden muss neu geregelt werden“, das heißt:

  • Neue Vertragsregelungen,
  • Änderung der Kosten bei der Wechselunterstützung und
  • Hinweise zum Wechsel sowie
  • die Prozesse bei den Cloud-Anbietern.

Hintergrund

Das „Hotel California“ der Cloud

Wenn man so will ist es der Song „Hotel California“ von den Eagles aus dem Jahr 1976. Es handelt von einem gleichnamigen Hotel, in das ein müder Reisender zur Übernachtung eincheckt. Er merkt bald, dass die anderen Hotelgäste eine eingeschworene Gemeinschaft bilden. Als er das Weite suchen will und sich beim Rezeptionisten meldet, erfährt er: "You can check out any time you like, but you can never leave!“

Cloud Computing ist ein weites Feld

Mitunter wird Cloud Computing irrtümlicherweise auf Datenspeicherung bei Cloud-Anbietern reduziert. Doch der Data Act betrifft breitere Teile der wolkigen Branche, denn in die Pflicht genommen werden allgemein „Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten“. Der Jurist ordnet das ein: „Die Erwägungsgründe des Data Act machen deutlich, dass damit Cloud Anbieter adressiert sind. IaaS, PaaS und SaaS werden beispielhaft explizit genannt.“

Hintergrund

Marktdominanz der Hyperscaler

„Die Cloud“ heißt konkret allzu oft, dass Angebote der US-Hyperscaler genutzt werden. So speichert fast die gesamte westliche Welt den Großteil ihrer Daten bei US-Firmen. Diese Marktdominanz geht mit kritikwürdigen Effekten einher. Zu den drei Hauptkritikpunkten gehören die Sicherheitsbedenken:

  • Der US Cloud Act erlaubt US-Behörden unter gewissen Voraussetzungen den Datenzugriff, auch wenn diese nicht in den USA gespeichert sind, was europäische Datenschutzstandards „herausfordert“.
  • Neben den bekannten Kosten kommen oft zusätzliche Gebühren für Datenübertragungen, APIs und Speicher dazu, die viele Unternehmen bereits überrascht haben.
  • Im Cloud-Umfeld kann der Wechsel schwierig werden, da komplexe Verträge und technische Problemstellungen langfristige Abhängigkeiten schaffen können (Bindungsfalle).

Ab wann gelten die Regelungen für welche Bereiche?

Der freie Fluss von Daten und Workloads ist das erklärte Ziel für die Zukunft.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Der freie Fluss von Daten und Workloads ist das erklärte Ziel für die Zukunft.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Grundsätzlich gilt der Data Act nicht nur für neu abgeschlossene Verträge mit Cloud-Anbietern. Aber: „Wenn hingegen die Regelungen in Art. 23 ff. Data Act angesehen werden, lässt sich argumentieren, dass diese nur für Neu-Verträge gestaltet sind.“ Denn wie sollten man nachträglich Informationspflichten vor Vertragsschluss erfüllt werden können, fragt der Jurist rhetorisch. Auch ändere Art. 25 Data Act die Vertragsregelungen nicht kraft Gesetzes, sondern fordere entsprechende Vertragsregelungen durch die Anbieter, sodass sich die Frage stellt, wie das nachträglich einseitig in bestehende Verträge eingeführt werden sollte.

Der Wortlaut des Data Act legt nahe, dass die Regelungen ab dem 12.09.2025 auch für Alt-Verträge gelten.

Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht, Pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft

Hintergrund

APIs: Die Herzstücke des Cloud Switching

Im Cloud Switching sind APIs (Application Programming Interfaces) unverzichtbar. Sie ermöglichen den Datenaustausch zwischen Cloud-Anbietern, indem sie unterschiedliche Systeme verbinden. APIs sorgen dafür, dass bei Anbieterwechseln alle Funktionen zugänglich und Daten geschützt bleiben. Im Cloud Switching sind RESTful APIs, SOAP APIs und GraphQL entscheidende Schnittstellen.

Alles neu macht der September

Anbieter werden für das Cloud Switching mehr Schnittstellenarbeit leisten müssen.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Anbieter werden für das Cloud Switching mehr Schnittstellenarbeit leisten müssen.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Als Cloud Computing in der IT-Landschaft Fuß fasste, betonten Anbieter, dass die Flexibilität der Cloud die starren Vendor-Lock-In-Effekte von dauerhaften Softwarelizenzen obsolet machen würde. Doch das Gegenteil trat ein: Zahlreiche Anbieter schufen durch komplexe Vertragsbedingungen, versteckte Kosten und technische Hürden neue Abhängigkeiten – ob bewusst oder unbewusst. Aktuell sorgt der Data Act für Bewegung im Hintergrund: Juristen und technische Experten arbeiten intensiv am Cloud Switching in Zukunft unter diesen neuen „Spielregeln“. Der kommende Herbst wird zeigen, ob die Vorschriften zum Cloud Switching tatsächlich den Beginn einer neuen Ära im Cloud Computing markieren werden.

Hintergrund

EU Data Act forciert Cloud Switching

Der EU Data Act macht Vorgaben für den nahtlosen Wechsel zwischen Cloud-Dienstleistern. Ab September 2025 müssen Barrieren wie hohe Egress-Gebühren beseitigt werden. So sollen Nutzer beim Cloud Computing mehr Kontrolle und Flexibilität über ihre Daten erhalten. Dazu werden Anbieter an ihren Verträgen, Prozessen und Schnittstellen arbeiten müssen.

Kommentar

Auch eine Bürokratiemaschine macht mal was richtig

Die Europäische Union, diese oft und zurecht gescholtene Bürokratiemaschine, hat vielleicht mal einen Volltreffer gelandet. Wer hätte gedacht, dass uns die Macher des Fest-an-der-Flasche-bleibenden Plastikflaschendeckels unter Ursula „Ups, wo sind die SMS“ von der Leyen mit dem EU Data Act so einen Wurf landet? Wenn das alles so funktioniert wie geplant, werden Cloud-Nutzer galant aus den virtuellen Fängen des „Hotel California“ geleitet, wie die Cloud im Hinblick auf die Vendor-Lock-In-Problematik gerne augenzwinkernd genannt wird. Die Eagles besangen einst „You can check out anytime you like, but you can never leave“, und wer hätte ahnen können, dass damit unsere digitalen Cloud-Domizile so treffend beschrieben werden? Artikel 23 ff. des Data Acts zieht nun den Stecker zu diesem Szenario: Keine verschlossenen Türen mehr, die uns im Cloud-Hotel festnageln. Nutzer können die „digitale Lobby“ verlassen, müssen keine unnötigen Auscheckgebühren zahlen, haben keine lästigen Datenstaus an den Hotelparkgaragen-Ausfahrten. Warten wir mal ab, wie sich das ausspielt. Vorsichtiger Optimismus ist angebracht, dass es mehr Wettbewerb geben wird und sich in dieser Gemengelage nicht nur die Hyperscaler durchsetzen, sondern dann auch die kleineren Player aus der EU. Vor allem, weil letztere beim Thema Rechtssicherheit Pluspunkte einfahren.

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