4G-Funklöcher Bundesnetzagentur prüft Bußgelder gegen Netzbetreiber

Von dpa 2 min Lesedauer

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Nach wie vor gibt es jede Menge „weiße Flecken“ im deutschen Mobilfunknetz. Und weil die drei großen Telekommunikationsunternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, diese Funklöcher zu schließen, denkt die Bundesnetzagentur jetzt über mögliche Bußgelder nach.

Weil die Netzbetreiber ihren Verpflichtungen zum Schließen von Lücken im Mobilfunknetz nicht nachgekommen sind, könnte die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen.(Bild:  Vodafone)
Weil die Netzbetreiber ihren Verpflichtungen zum Schließen von Lücken im Mobilfunknetz nicht nachgekommen sind, könnte die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen.
(Bild: Vodafone)

Wegen 4G-Funklöchern im Handynetz könnten die Telekom, Vodafone und Telefónica Bußgelder aufgebrummt bekommen. Vertreter der Bundesnetzagentur informierten am Montag in Berlin ihren mit Politikern besetzten Beirat über den Stand der Dinge beim Netzausbau. Es ging unter anderem darum, ob die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (O2) alle Ausbauzusagen eingehalten haben. Bei der Pflicht, bis Anfang dieses Jahres 500 „weiße Flecken“ (4G-Funklöcher) zu schließen, sei „keiner der drei wirklich zu hundert Prozent erfolgreich“ gewesen, sagte Beiratsmitglied Reinhard Houben (FDP) nach der Sitzung.

Knackpunkt bei dem Thema ist die Frage, ob plausible rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen, die das Nichterrichten von Funkmasten entschuldigen – etwa wenn sich in einer Gegend partout kein Eigentümer findet, der sein Grundstück dafür vermieten will. Liegt so ein triftiger Grund vor, ist die Firma aus dem Schneider. Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob solche Gründen dort vorliegen, wo trotz Ausbaupflicht kein Funkmast entstand. „Es gibt sicherlich Fälle, wo technische, geografische oder juristische Gründe nachvollziehbar sind“, sagte Houben. „Aber da, wo das nicht der Fall ist, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.“

Neben den weiße Flecken gibt es noch andere Ausbaupflichten, die die Firmen nach milliardenschweren Investitionen eingehalten haben. Der Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, die Firma 1&1 aus Rheinland-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Standorten hingegen sehr deutlich: zum Jahreswechsel waren es nur fünf. Hier hat die Bonner Aufsichtsbehörde bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet. In Sachen weiße Flecken hingegen, bei denen die Vorgabe nicht so krass verfehlt wurde wie bei der Standorte-Pflicht von 1&1, ist dies noch nicht entschieden.

Die Netzbetreiber teilten mit, dass sie die Auflage erfüllt und Funkanlagen dort errichtet haben, wo dies möglich war. Zugleich betonen sie hohe Investitionen in den allgemeinen Netzausbau. Telefónica (O2) deckt nach eigenen Angaben 92 Prozent der Fläche ab, die die von ihnen abzudeckenden weißen Flecken umfassen. Allerdings geht O2 hierbei einen ungewöhnlichen Weg: Auf einem Teil dieser Fläche nutzt sie keine neuen Masten, sondern sie hat die Funksignale von Antennen, die in der Nähe sind, verstärkt und die Reichweite erhöht. Ob die Bundesnetzagentur dies akzeptiert, ist fraglich

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