Bundesministerium Die Kompetenzen des neuen Digitalministeriums

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Im Vorfeld wurde hinsichtlich der Zuständigkeiten und Schlagkraft eines Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) viel diskutiert und gefordert. Nun stehen die Strukturen und Inhalte für das Ministerium und die Personalien fest.

Die Strukturen und Inhalte des BMDS stehen nun fest.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Die Strukturen und Inhalte des BMDS stehen nun fest.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach seiner Wahl einen Organisationserlass an die Bundesministerinnen und Bundesminister übergeben. Darin wurde, wie angekündigt, die Bildung des „Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ (BMDS) angeordnet.

Auch die Zuständigkeiten wurden klar formuliert, die angesichts der zuvor zersplitterten Aufgabenverteilung rund um die Digitalisierung gespannt erwartet wurden. Laut Erlass werden dem BMDS folgende Zuständigkeiten übertragen:

Aus dem Innenministerium:

  • digitale Verwaltung inkl. OZG-Steuerung (ohne Pass-, Ausweiswesen und Identitätsmanagement)
  • digitale Gesellschaft inkl. Informationstechnik (ohne Statistik, Integrität, Korruptionsprävention, Sponsoring, Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, Datenpolitik)
  • allgemeine IT-Beschaffung
  • Steuerung der IT des Bundes inklusive Infrastruktur und der darauf begrenzten IT-Sicherheit
  • Netze des Bundes (ohne spezifische Anforderungen der Sicherheitsbehörden)
  • Cybersicherheit in der Bundesverwaltung
  • Netzinfrastrukturen, Netzstrategie 2030, Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung
  • Recht der digitalen Verwaltung
  • Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS)

Aus dem Verkehrsministerium:

  • Digital- und Datenpolitik
  • digitale Infrastrukturen

Aus dem Wirtschaftsministerium:

  • europäische und nationale bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau
  • Digitalpolitik (ohne Post)
  • Recht der Datennutzung
  • digitale Wirtschaft, Datenverfügbarkeit, Investitionsprüfungen
  • digitale Souveränität
  • Digitalgipfel

Aus dem Finanzministerium:

  • ITZBund (ohne jene Aufgaben, die als Bundesfinanzbehörde zu erbringen sind)
  • souveräne Cloud

Aus dem Justizministerium:

  • Geschäftsstelle für Bürokratieabbau
  • bessere Rechtssetzung
  • Nationaler Normenkontrollrat
  • Umsetzung des EU-AI-Acts

Aus dem Bundeskanzleramt:

  • strategische Vorausschau
  • Verhaltenswissenschaften und bürgerzentrierte Politik
  • Grundsatzfragen der Digitalpolitik

Zudem erhält das neue Digitalministerium einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Ausgenommen sind Verteidigung, Sicherheit, Polizei, Steuerverwaltung und Bundesnachrichtendienst.

Auch die Personalien stehen fest: Minister ist Dr. Karsten Wildberger, der bisherige Bundes-CIO Dr. Markus Richter wechselt als Staatssekretär vom BMI zum BMDS, auch Philipp Amthor und Thomas Jarzombek werden Staatssekretäre.

Dieser Artikel erschien zuerst auf unserem Partnerportal eGovernment.

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