Damit die Kasse klingelt Zehn Tipps um das Online-Weihnachtsgeschäft zu steigern

Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Sarah Maier / Sarah Gandorfer

Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür. Damit Online-Händler keinen wertvollen Umsatz verschenken, gibt es hier zehn Tipps, damit die Kasse klingelt.

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Weihnachtsshopping via Internet boomt. Doch Kunden, die Weihnachtsgeschenke online kaufen, haben Ansprüche an die Shopbetreiber. Die Online-Marketing Agentur Löwenstark erklärt, mit welchen oftmals einfachen Kniffen Reseller Schwung in ihr Jahresendgeschäft bringen.

1. Genaue Lieferzeiten

Beim Weihnachtsshopping im Web zählt für die Käufer vor allem eins: die pünktliche Lieferung der Ware. „Daher ist es extrem wichtig, die Lieferzeiten so präzise wie möglich zu kommunizieren“, erklärt Nina Trautmann, die Online-Marketing-Expertin bei Löwenstark. „Zeigen Sie prominent die Lieferbarkeit der Produkte und benennen Sie die durchschnittliche Lieferzeit.“ Durch Lagerstandsanzeigen kann der Kaufreiz noch verstärkt werden: Bei Warenknappheit ist der Kunde eher bereit, den Artikel sofort zu kaufen als im Internet nach alternativen Angeboten zu suchen.

2. Service bieten

Zur stressigen Weihnachtszeit ist ein guter und zuverlässiger Kundenservice Gold wert. Dazu gehören unter anderem eine kostenlose Hotline – angezeigt im sichtbaren Bereich des Browsers – und ein FAQ-Bereich mit Fragen und Antworten rund um Weihnachts-Bestellungen: Wie hoch sind die Versandgebühren? Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es? Wie und unter welchen Bedingungen ist ein Warenumtausch möglich?

3. Rückgabemöglichkeiten

Weihnachtsgeschenke treffen nicht immer den Geschmack des Beschenkten. Wollen Online-Händler die Verkaufschance ihrer Produkte vor Weihnachten erhöhen, dann sollten sie ihren Kunden eine kostenlose Rücksendung oder einen Umtausch-Service anbieten. Wichtig ist, dass die Informationen rund um das Rücktritts- und Umtauschrecht prominent auf der Seite dargestellt werden. Die Frist, innerhalb welcher die Ware zurückgegeben oder umgetauscht werden kann, ist zu nennen. „Der Gesetzgeber gibt 14 Tage vor. 30 Tage oder mehr sind aber in der langen Vorweihnachtsphase ein deutlicher Pluspunkt“, erklärt Trautmann. „Im Optimalfall sollten die Shops die Rückgabefrist auf ein oder zwei Wochen nach Weihnachten anpassen.“

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