Abmahnvereine konzentrieren sich auf bestimmte Themen. Eigentlich sollte ein neues Gesetz hier Einhalt gebieten. Doch das gelingt nur bedingt. Trustedshops veröffentlicht einen monatlichen Abmahnradar, um im Nachgang die Gründe der Abmahnungen an ihre Mitglieder zu ermitteln.
Trotz neuer Gesetzeslage werden weiterhin jede Menge Abmahnungen verschickt.
(Bild: VRD - stock.adobe.com)
Bereits Anfang Dezember 2020 trat das sogenannte Anti-Abmahngesetz in Kraft. Damit sollen finanzielle Anreize für Rechtsanwälte oder Unternehmen, die auf Abmahnungen spezialisiert sind, unterbunden werden. Zwar kann weiterhin bei Fehlern im Impressum oder auf den Webseiten eine Abmahnung verschickt werden, aufgrund eines Verstoß gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten, doch der Versender des Schreibens bekommt seine Abmahnkosten nicht mehr erstattet. Außerdem ermöglicht das Gesetz „vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen“ für die Abgemahnten.
Trustedshops veröffentlicht jeden Monat einen Überblick der Abmahngründe.
(Bild: trustedshops)
Nachdem die Anzahl der Abmahnungen zunächst gesunken ist, stellt Trustedshops im Januar wieder einen Anstieg fest. Abmahnvereine müssen nach dem neuen Gesetz auf der Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein. Für diese Eintragung müssen sie nachweisbar aktiv sein und eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern haben. Bis es soweit ist, dass nur noch eingetragene Vereine abmahnen dürfen, gibt es eine Übergangsfrist bis Dezember 2021. Besonders aktiv waren im Januar der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO-Verband) sowie die Kanzlei Sandhage.
Nachdem im Dezember fehlerhafte Preisangaben an der Spitze standen, war im Januar die Verletzung von Informationspflichten der häufigste Abmahngrund. In diesem Rahmen ging es vor allem um fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung. Oftmals vergessen, dass Angaben hierzu ebenfalls bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon erfolgen müssen.
Auch fehlende oder fehlerhafte Angaben zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurden besonders oft abgemahnt. Bereits seit fünf Jahren gilt die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein und die Angabe muss ebenfalls auf die Verkaufsplattformen erfolgen.
Hier die Abmahngründe im Januar nach Häufigkeit:
1. fehlende Angaben zur Informationspflicht, wie zu OS-Plattformen;
2. fehlerhafte Preisangaben, besonders häufig wurden fehlende Grundpreisangaben abgemahnt;
3. Verstöße gegen das Widerrufsrecht;
4. Verstöße gegen das Verpackungsgesetz;
5. Urheberrechtsverstöße, beispielsweise bei Produktfotos;
6. sonstige Verstöße, wie Markenrechtsverletzungen.
Keine finanziellen Anreize für professionelle Abmahner
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.