Eine Backdoor ist eine alternative Zugriffsmöglichkeit auf eine Software oder die Firmware eines IT-Systems. Sie ist zumeist geheim. Schadprogramme nutzen Backdoors häufig, um aktiv zu werden. Deren Existenz kann aber auch pragmatischer Natur sein.
Eine Backdoor („Hintertür“) beschreibt eine alternative Zugriffsoption auf eine spezielle Software oder ein ganzes IT-System. Dabei werden die Sicherheitsvorkehrungen umgangen, die eigentlich passiert werden müssten. Die Backdoor kann bewusst installiert oder von Schadprogrammen eingerichtet worden sein. In beiden Fällen ist ihre Existenz für den Anwender in der Regel unbekannt.
Grundsätzlich spielt es aber keine Rolle, wer sie eingerichtet hat: Die Backdoor ist stets ein Sicherheitsrisiko, da sie im Zweifel in jedem Fall von Schadsoftware passiert werden. In manchen Fällen erscheint es Entwicklern aber wert, dieses Risiko einzugehen, um von den Vorteilen einer Backdoor zu profitieren. Möglicherweise werden sie auch vom Staat gezwungen, diese einzurichten, damit Sicherheitskräfte bei Bedarf Zugriff erhalten.
Die Vorteile einer Backdoor
Eine Hintertür in Software oder für ganze IT-Systeme hilft bei Service- und Reparaturarbeiten sowie bei Untersuchungen, wenn beispielsweise das Masterpasswort vergessen wurde oder die biometrischen Zugangsbeschränkungen nicht überwunden werden können – als Beispiele:
Daten sollen aus einem Gerät geborgen werden, auf das ansonsten kein Zugriff besteht.
Sicherheitsvorkehrungen sollen zurückgesetzt werden, damit der Besitzer sein Gerät wieder nutzen kann.
Tests von Sicherheitssoftware-Lösungen sollen durchgeführt werden.
Geräte von Kriminellen oder Verdächtigen sollen nach richterlichem Beschluss durchsucht werden, um mögliche Beweise zu finden.
Die Nachteile einer Backdoor
Es klang schon an: Schadsoftware kann eine Hintertür nutzen. Trojaner installieren beispielsweise eine eigene Hintertür, durch sie weitere Schädlinge einschleusen. Andere Viren suchen gezielt nach Backdoors, um einzudringen. Zudem besteht ein hohes Missbrauchspotenzial: Hersteller oder auch Sicherheitskräfte haben die Gelegenheit, auch ohne richterliche Genehmigung oder die Zustimmung des Besitzers auf IT-Systeme zuzugreifen.
Stand vom 30.10.2020
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