Deutschland reformiert zum 1. August 2021 sein Urheberrecht. Die Bundesrepublik setzt durch das neue Gesetz zwei EU-Richtlinien um. Im Fokus stehen Web-Plattformen. Diese verlieren das Host-Privileg. Künftig ist jede Plattform direkt verantwortlich.
In Deutschland greifen zum 1. August 2021 neue Urheberregeln. Es handelt sich um eine Reform des Gesetzes von 2017. Verabschiedet wurden die Neuerungen Ende Mai 2021. Die Bundesrepublik setzt damit zwei EU-Richtlinien in nationales Recht um. Diese Änderungen seien aufgrund der „rasanten Entwicklungen der Digitalisierung und der Vernetzung“ notwendig geworden, kommentiert die Bundesregierung. Diese spricht von der „größten Reform im europäischen Urheberrecht in den vergangenen 20 Jahren“. Online-Plattformen wie Youtube, Instagram oder Facebook stehen dabei im Mittelpunkt.
Host-Privileg entfällt
Bislang hatten die Plattformen das so genannte Host-Privileg. Dies bedeutet, sie waren nicht direkt für die hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich und konnten entsprechend für Verstöße juristisch nicht belangt werden. Dieser besondere Schutz entfällt. Jede Plattform steht also in urheberrechtlicher Weise vollständig in der Verantwortung für sämtliche Inhalte.
Dies hat die folgenden Konsequenzen:
Personen können Löschungen verlangen, wenn nicht autorisierte Inhalte ihr Urheberrecht verletzen.
Für die Verbreitung von Drittinhalten müssen die Plattformen künftig Lizenzen erwerben. Die Kreativen (z.B. Musiker oder Schauspieler) müssen fair an diesen Einnahmen beteiligt werden.
Weiterhin genutzt werden dürfen kurze Ausschnitte wie 15-Sekunden-Clips von urheberrechtlich geschützten Werken, um so die Kommunikations- und Meinungsfreiheit zu bewahren.
Die Urheberregeln lassen es zu, dass Plattformen Uploadfilter nutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke zu schützen. Im Zweifel soll dabei jedoch erst einmal gelten, dass Werke legal sind. Dies kann allerdings vom Beschwerdeführer widerlegt werden.
Weitere Regelungen
Weiterhin wurde ein neues Leistungsschutzrecht eingeführt, das Presseverleger betrifft. Es sieht eine Mindestbeteiligung an Lizenzeinnahmen für Journalisten vor, die durch Presseveröffentlichungen entstehen. Für Kreative und Verwerter wurden zudem ähnliche Regelungen eingeführt.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.