Der Digitalpakt Schule ist ein Konzept von Bund und Ländern, durch das in deutschen Schulen eine zeitgemäße digitale Infrastruktur entstehen soll. Schüler sollen lernen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Das Ganze ist kostspielig.
Digitalisierung und Schule passten in Deutschland bislang nicht wirklich zusammen. Beispielsweise WLAN gibt es in den Bildungsstätten bestenfalls als sogenannte „Inseln“, aber nicht flächendeckend. Vielen Lehrkräften mangelt es an Kompetenz, um digitale Sachverhalte zu vermitteln, die Schüler eigentlich verstehen müssten, um sich in einer Welt zurechtzufinden, in der die Digitalisierung immer wichtiger wird. Selbst, wenn die Lehrkräfte es könnten, fehlt allerdings auch das nötige Zubehör.
All dies soll sich durch den Digitalpakt Schule ändern. Dieser möchte personell und bezüglich der Ausstattung eine zeitgemäße Infrastruktur in den Bildungsstätten aufbauen. Beschlossen wurde das Konzept von Bund und Ländern im Jahr 2019. Durch die Schulschließungen im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurde das Vorhaben noch einmal intensiviert, weil beispielsweise deutlich wurde, wie wichtig digitale Lernangebote sind.
Die Grundzüge des Digitalpakts Schule
Insgesamt stehen 5,55 Milliarden Euro für den Digitalpakt Schule zur Verfügung. 3,5 Milliarden Euro stammen vom Bund. Der Rest kommt von den Ländern sowie privaten Schulträgern. Pro Schule werden durchschnittlich also 137.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld soll bis 2025 die erwähnte digitale Infrastruktur aufgebaut werden. Konkret geht es um die folgenden Punkte bzw. Anschaffungen:
flächendeckende WLAN-Ausleuchtung
stationäre Endgeräte wie z.B. digitale Tafeln
mobile Endgeräte, so ihr Sinn pädagogisch begründet werden kann
personelle Schulungen
digitale Bildungsinhalte, die für das Home Schooling geeignet sind
Schul-Clouds
„Primat der Pädagogik“
Alle Schulformen in Deutschland werden vom Digitalpakt eingeschlossen. Die jeweiligen Bildungseinrichtungen können das Geld allerdings nicht einfach so investieren. Jede Ausgabe steht unter dem „Primat der Pädagogik“ und muss entsprechend begründet werden. Wer beispielsweise mobile Endgeräte wie Tablets anschaffen möchte, muss erklären, wieso diese für die Schüler von Vorteil sind und wie sie deshalb genau eingesetzt werden sollen.
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Stand vom 30.10.2020
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