Das Wettbewerbsrecht regelt den freien Wettbewerb und ermöglicht es, Wettbewerbsverletzungen zu ahnden. Während das Kartellrecht die Freiheit des Wettbewerbs schützt, dient das das Lauterkeitsrecht der Bekämpfung unlauterer geschäftlicher Handlungen.
Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht zwei Säulen, zum einen das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht).
Lauterkeitsrecht
Dabei wird das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in unterschiedlichen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt, wie dem Markengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz.
Das Lauterkeitsrecht zielt darauf ab, die Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Beispiele für unlautere Handlungen sind irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln, Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.
Kartellrecht
Das Kartellrecht fasst die Rechtsnormen zusammen, die gegen die Bildung von Kartellen gerichtet sind. Damit dient es der Sicherung des Wettbewerbs als Ganzem und richtet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie zum Beispiel die Bildung von Monopolen und Kartellen. Es ist im „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ geregelt. Die Regulierungen sollen Folgendem entgegenwirken:
Preisabsprachen
Aufteilung von Märkten
Absprachen über Kundenzuteilungen
Begrenzung der Produktion
Vertriebsvereinbarungen, die den Verbraucherpreis vorgeben.
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Stand vom 30.10.2020
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