Definition Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Von Ulrich Beck 2 min Lesedauer

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Regelwerk, das größere Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Standards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten.

Das Lieferkettengesetz (offiziell: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren.(Bild: ©  MQ-Illustrations - stock.adobe.com)
Das Lieferkettengesetz (offiziell: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren.
(Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

Das Gesetz, oft einfach „Lieferkettengesetz“ genannt, basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2011. Um deren drei Grundsätze (Schutz, Achtung und Abhilfe) sowie ihre insgesamt 31 Prinzipien umzusetzen, verabschiedete die Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Im Koalitionsvertrag von 2018 wurde festgehalten, dass bei ausbleibender freiwilliger Umsetzung durch die Unternehmen gesetzliche Vorgaben folgen sollten. Eine Überprüfung im Jahr 2020 zeigte, dass weniger als 20 Prozent der befragten Firmen die menschenrechtlichen Anforderungen in ihren Lieferketten ausreichend berücksichtigten. Daraufhin wurde das LkSG ausgearbeitet und im Juli 2022 veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Zielsetzung des LkSG

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mindestens 1.000 Beschäftigte haben (vorher 3.000). Auch ausländische Firmen mit einer Niederlassung in Deutschland fallen unter die Regelung. Ziel des Gesetzes ist es, zu verhindern, dass Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltproblemen in anderen Ländern beitragen. Solche Missstände können unter anderem durch Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung entstehen. Auch der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen, Umweltverschmutzung oder die Missachtung von Arbeitsrechten und Vereinigungsfreiheit zählen dazu.

Inhalt des LkSG

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Risiken für Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten frühzeitig zu erkennen, zu verringern und bestehende Verstöße zu beheben. Dafür müssen sie ein Risikomanagement einführen, eine zuständige Person benennen und regelmäßig Gefahren analysieren. Sie sind außerdem verpflichtet, Grundsätze zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu formulieren und geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung sowie Abhilfe umzusetzen. Zusätzlich müssen sie ein Verfahren für Beschwerden und eine lückenlose Dokumentation sowie Berichterstattung sicherstellen. Die Pflichten gelten sowohl für den eigenen Betrieb als auch für direkte und indirekte Zulieferer.

Wer überwacht die Einhaltung des LkSG?

Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Bei Verstößen kann die Behörde Zwangsmaßnahmen ergreifen, Geldbußen verhängen und Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.

Kritik am LkSG

Seit seiner Einführung wird das Lieferkettengesetz kontrovers diskutiert. Kritisiert werden unter anderem der hohe Verwaltungsaufwand und mögliche Nachteile im internationalen Wettbewerb. Auch das Fehlen einer zivilrechtlichen Haftung, beispielsweise durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen gegen deutsche Unternehmen, wird bemängelt. Ab dem 26. Juli 2027 soll zudem eine europäische Lieferkettenrichtlinie in Kraft treten, die das nationale Gesetz ergänzen oder ersetzen könnte.

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