Definition Was ist das Energie-Effizienzgesetz (EnEFG)?

Von Erik1 2 min Lesedauer

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Um die anvisierten Ziele in Sachen Energiewende und Klimaschutz tatsächlich zu erreichen, ist es notwendig, dass Unternehmen ihren Energieverbrauch senken. Die Bundesregierung hat hierzu das EnEFG (Energie-Effizienzgesetz) beschlossen.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
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Der Entwurf des Energie-Effizienzgesetzes wurde am 19.04.2023 durch das Kabinett des Deutschen Bundestages beschlossen. Es legt den zeitlichen Rahmen für die Erreichung von Energieeffizienzzielen für das Jahr 2030 fest. Außerdem enthält der Entwurf Ziele für die Jahre 2040 sowie 2045, die jedoch im Jahr 2027 einer erneuten Prüfung unterzogen werden sollen. Hauptkernpunkt des Gesetzes ist eine Minderung des Endenergieverbrauchs um mehr als 550 TWh bis 2030. Es ist vorgesehen, dass der Bundestag die jeweilige Bundesregierung zu Beginn jeder Legislaturperiode über die aktuelle Sachlage unterrichtet, damit gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können.

Konkrete Einsparmaßnahmen für Behörden und die öffentliche Verwaltung

Das EnEFG síeht vor, dass der Bund und die Länder die EU-Vorgaben in puncto Energiesparen ab 2024 verpflichtend umsetzen. Die konkreten Einsparziele betragen 45 TWh für den Bund und 5 TWh für die Länder. Insgesamt soll durch das Gesetz die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Erreichen von Energiesparzielen deutlich gestärkt werden. Damit dies gelingt, sollen laut Gesetz neue Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt werden. Die obligatorische Einführung dieser Systeme ist jedoch nicht nur für Behörden und die öffentliche Verwaltung angedacht, sondern auch für Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (größer als 15 GWh pro Jahr).

Jährlicher Endenergieverbrauch als maßgebliche Größe

Entscheidend für die im Energie-Effizienzgesetz geforderten Maßnahmen ist nicht die Größe eines Unternehmens, sondern dessen jährlicher Endenergieverbrauch. So müssen Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 15 GWh nicht nur innerhalb von 20 Monaten ein Energiesparsystem implementieren, sondern zugleich eigenständig Effizienzmaßnahmen identifizieren und deren Wirtschaftlichkeit im Detail prüfen. Unternehmen mit einem geringeren Verbrauch (2,5 GWh bis 15 GWh) haben drei Jahre Zeit für die Erstellung und Veröffentlichung durchführbarer und wirtschaftlicher Maßnahmen.

Rechenzentren im Fokus

Neue Rechenzentren müssen gemäß EnEFG ab 2027 eine Energieverbrauchseffektivität von maximal 1,5 sowie ab dem Jahr 2030 eine Energieverbrauchseffektivität von 1,3 nachweislich erreichen. Außerdem enthält das Gesetz konkrete Vorgaben für die gewünschten Eintrittstemperaturen bei der Luftkühlung in Rechenzentren.

Bessere Nutzung von Abwärme

Nicht zuletzt hat das EnEFG den Bereich Abwärme im Blick. Diese soll vor allem in Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch entweder ganz vermieden oder aber besser genutzt werden, sofern dies technisch machbar und zumutbar ist (Abwärmenutzung).

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