Unseriöse Inkasso-Schreiben sorgen häufig für Verunsicherung. Oft treiben Firmen damit Forderungen für angeblich abgeschlossene Abonnements ein – und nicht selten machen sie dabei gehörig Druck auf die Verbraucher. Ein neues Angebot soll helfen, Inkasso-Post zu beurteilen.
Die Masche ist immer wieder ähnlich: Die Firmen drohen in einem Inkasso-Schreiben mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst. Häufig sind die Betroffenen vorher in eine Abo-Falle im Internet getappt, beobachten Verbraucherzentralen und die Kriminalpolizei immer wieder.
Deshalb gilt: Wer ein Inkasso-Schreiben bekommt, muss überprüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn ja, muss sie beglichen werden. Wird die Forderung zu Unrecht erhoben, sollte sofort widersprochen werden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wer jedoch ein falsches Inkasso-Schreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und stattdessen Anzeige bei der Polizei erstatten. Doch wie erkennt man, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht? Und was dürfen echte Inkasso-Dienstleister eigentlich?
Rechtschreibung häufig fehlerhaft
Häufig fallen falsche Inkasso-Schreiben durch typische Merkmale ins Auge, zum Beispiel durch Rechtschreibfehler oder ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll.
Bereits aus dem ersten Schreiben eines Inkasso-Unternehmens muss außerdem hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Und: Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden.
Unter „Mahnungen checken“ zeigt der Verband zum Beispiel, woran echte Inkasso-Schreiben zu erkennen und wie Fälschungen zu entlarven sind. Ein Störungsmelder warnt vor bekannten Betrugsmaschen. Auch können Verbraucher sich hier an eine Ombudsfrau wenden.
Wer eine betrügerische Forderung erhält, sollte nicht zahlen, rät auch der Verband. Außerdem sollte nicht dem Absender direkt geantwortet werden. Besser sei es, solche Vorgänge bei der Polizei zu melden, damit die Behörden die Täter ermitteln können.
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