Nach der Entscheidung zu Download-Lizenzen U-S-C zum EuGH-Urteil über Gebrauchtsoftware: „Sensationell“
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Weiterverkauf gebrauchter Download-Lizenzen sorgt in der Branche für Wirbel. Was die Entscheidung für den Anbieter gebrauchter Lizenzen U-S-C bedeutet, erklären die beiden Geschäftsführer Peter Reiner und Walter Lang.
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Gebrauchte Download-Software darf grundsätzlich weiterverkauft werden. Das hat der EuGH im Streit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft und Oracle entschieden. Während sich Oracle über das Urteil enttäuscht zeigte, jubeln die Gebrauchtsoftware-Anbieter. Laut U-S-C aus München hat aber auch mancher der Secondhand-Händler Grund genug, wenig euphorisch auf die EuGH-Entscheidung zu reagieren. Warum erläutern die beiden U-S-C-Chefs im Interview mit IT-BUSINESS und erklären außerdem, was das Urteil für den Umgang mit Volumenlizenzen bedeutet.
ITB: Wie schätzen Sie das Urteil ein?
Reiner: Dieses Urteil ist für alle Seiten überraschend und zugleich sensationell. Der Europäische Gerichtshof hat nicht einfach die drei Fragen des Bundesgerichtshofs zum Download-Verkauf mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet. Sondern es wurden gleich alle weiteren offenen Punkte im Rahmen des Verkaufs von gebrauchter Software exakt und ohne Interpretationsspielraum geklärt. So wurden vermeintliche Gewinner zeitgleich zu großen Verlierern.
ITB: Wie meinen Sie das?
Reiner: Das EuGH ist bekannt für seine positive Stellung zum freien Wettbewerb – und jetzt haben die Hersteller den Kampf gegen gebrauchte Software wirklich und endgültig verloren. Aber auch nur wenige Gebrauchthändler können sich wirklich freuen, denn gleichzeitig haben meiner Meinung nach große Gebrauchthändler bei genauer Betrachtung eine dramatische Schlappe erlitten. Es ist meiner Ansicht nach kein Zufall, dass manche Gebrauchthändler in ihren Pressemitteilungen wichtige Passagen des Urteils (wie das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen) weglassen, denn gerade diese Passage stellt ja plötzlich deren Geschäftsmodell über Nacht in Frage.
ITB: Was wurde denn vom EuGH exakt geklärt?
Lang: Viele Dinge sind nun eindeutig geklärt. Office 2007 zum Download beispielsweise kann nun offiziell und legal gebraucht gehandelt werden. Außerdem wurde das deutsche OEM-Urteil (Thema: Software von der Hardware trennen) extra nochmals wörtlich bestätigt und gilt jetzt plötzlich für ganz Europa. Und der Knaller: Komplette Lizenzverträge dürfen jetzt auch wieder verkauft werden, auch wenn dies in den AGBs verboten wurde. Das EuGH hat ausdrücklich hervorgehoben, dass solche Verbote nichtig sind. Einfach sensationell. Jetzt lebt unser Geschäftsmodell für gebrauchte Software wieder zur vollen Blüte auf und zwar vom EuGH absolut rechtssicher bestätigt. Das Verbot der Lizenz-Aufspaltung tangiert unser Geschäft ja nicht.
Mehr dazu, was das Urteil fürs Volumenlizenz-Geschäft U-S-C zufolge bedeutet und ob es Raubkopierern eventuell Rückenwind geben könnte, erfahren Sie auf der nächsten Seite.
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