Ein neuer Leitfaden, veröffentlicht vom DIN, der DKE und dem BMWi, gibt Handlungsempfehlungen, wie KI standardisiert werden kann. Die Idee dahinter: die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft soll im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
Auf dem Digitalgipfel der Bundesregierung wurde die Normungsroadmap KI vorgestellt, die Handlungsempfehlungen für die Normung und Standardisierung rund um Künstliche Intelligenz gibt. Hinter der 200-seitigen Roadmap stehen das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN), die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Idee hinter den Handlungsempfehlungen ist es, die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken. Auch wollen die Initiatoren eine innovationsfreundliche Umgebung schaffen.
Darüber hinaus raten die Experten, ein nationales Programm für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz („Trusted AI“) zu schaffen. Dadurch hätte Deutschland die Chance, ein weltweit erstes KI-Zertifizierungsprogramm zu entwickeln.
Seit Oktober 2019 haben 300 Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft das Dokument gemeinsam entwickelt. Eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz von Prof. Wolfgang Wahlster von der Plattform „Lernende Systeme“ hat die Erarbeitung koordiniert und begleitet.
Handlungsempfehlungen zügig umsetzen
Die neue Normungsroadmap hat in zentralen Themenbereichen einen Überblick erfasst, wo Deutschland bereits gut in der KI-Normung aufgestellt ist. Michael Teigeler, Geschäftsführer der DKE, freut sich auf die kommenden Aufgaben: „Jetzt gilt es, entlang der Empfehlungen gemeinsam aktiv zu werden.“
Christoph Winterhalter, Vorsitzender des Vorstandes von DIN, spricht sich für eine zügige Umsetzung aus: „Mit den Ergebnissen der Roadmap kann die Normungsarbeit beginnen. Jetzt müssen wir die Handlungsempfehlungen zügig umsetzen und konkrete Projekte auf den Weg bringen. Dazu laden wir interessierte Fachleute ein, mitzuwirken und ihr Wissen in die Normung einzubringen.“
Die Normungsroadmap KI soll künftig regelmäßig aktualisiert werden, um sich ändernde Anforderungen zu berücksichtigen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf unserem Partnerportal Konstruktionspraxis.
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.