Sind Freelancer die heimlichen Gewinner der Coronakrise? Die Gulp Arbeitsleben Studie 2021 zeigt jedenfalls, dass sich die Stundensätze von Freelancern erhöht haben, während das Bruttogehalt von Festangestellten gesunken ist. Aber warum?
Freelancer haben ihre Stundensätze in den vergangenen zwei Jahren deutlich erhöht.
(Bild: Coloures-Pic - stock.adobe.com)
Für Freelancer zeichnet sich in der Gulp Arbeitsleben Studie 2021 ein erfreuliches Bild: Lag der durchschnittliche All-inclusive-Stundensatz der Studienteilnehmer 2019 noch bei 92,96 Euro, waren es 2021 98,37 Euro und damit 5,8 Prozent mehr. Allerdings zeigt das auch, dass die 2019 geplanten Erhöhungen von 7,2 Prozent nicht ganz realisiert wurden. Die teilnehmenden Freelancer planen auch für dieses Jahr eine Preissteigerung von durchschnittlich 7,9 Prozent. Durchschnittlich rechnen die Befragten also mit einer Erhöhung auf 106,13 Euro pro Stunde.
Etwa die Hälfte der Freiberufler berechnet der Umfrage zufolge zwischen 70 und 100 Euro pro Stunde (All-inclusive). Doch auch hier gibt es eine Verschiebung nach oben. Stellten 2019 nur 33,7 Prozent der freien Mitarbeiter über 100 Euro pro Stunde in Rechnung, waren es im vergangenen Jahr bereits 42,2 Prozent. Unter 70 Euro pro Stunde verdienen nur rund 10 Prozent der Freelancer in Deutschland.
Weniger Gehalt für Festangestellte
Bei den Festangestellten kam es zu einem Rückgang des durchschnittlichen Brutto-Jahresgehalts. 2019 gaben die Umfrageteilnehmer an, in Festanstellungen in der IT- und Engineering-Branche durchschnittlich 73.500 Euro brutto pro Jahr zu verdienen. In der neuen Auswertung lag die Angabe des Brutto-Jahresgehalts aller Interviewten in Festanstellung bei 52.081 Euro.
Diese Diskrepanz könnte sich dadurch erklären, dass die letzte Studie nur auf IT- und Engineering-Mitarbeiter begrenzt war, die diesjährige jedoch für Experten aus allen Branchen offen stand, erklärt Gulp. Die Aufschlüsselung des Brutto-Jahresgehalts nach den Branchen, in denen die Befragten tätig sind, stütze diese These.
„Wir sehen weiterhin einen großen Markt und damit gute Verdienstmöglichkeiten für freie Mitarbeitende. In Festanstellung ist es schwerer, beim eigenen Arbeitgeber mit entsprechenden Gehaltsforderungen auf die erhöhten Anforderungen zu reagieren“, sagt Michel Verdoold, CEO von Gulp. „Wir prognostizieren daher eine ausgeprägtere Wechselbereitschaft. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, eine passende Führungsmentalität und finanzielle Anreize werden vor diesem Hintergrund immer wichtiger.“
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.