EU-Länder sollen künftig dazu verpflichtet sein, ihren Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen Identitätsnachweis zur Verfügung zu stellen. Die EU-Kommission will dafür gemeinsam mit den EU-Staaten die technischen Voraussetzungen bis September 2022 schaffen.
Bürgerinnen und Bürger sollen so etwa einfacher ihr Alter, den Besitz eines Führerscheins oder eines Abschlusses nachweisen können, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Man habe das Recht dazu, solch einen Nachweis zu bekommen, sei aber nicht dazu verpflichtet.
Damit kommt die EU-Kommission einem Ersuchen der Staats- und Regierungschefs nach, die sich im Oktober darauf verständigt hatten, ein solches Vorhaben voranzubringen. Konkret könnte so den Angaben zufolge im Ausland einfacher ein Auto angemietet oder ein Bankkonto eröffnet werden, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. So könnten junge Erwachsene künftig in einer Bar etwa auch nur ihr Alter nachweisen, ohne ihren Wohnort oder andere persönliche Daten preisgeben zu müssen.
„Auch unseren großen und kleinen europäischen Unternehmen wird die digitale Identität zugutekommen: Sie werden ein breites Spektrum neuer Dienstleistungen anbieten können“, sagte EU-Handelskommissar Thierry Breton. Die Daten sollen durch „höchste Sicherheitsniveaus“ geschützt werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen jederzeit kontrollieren können, welche Daten sie wem zur Verfügung stellen wollen.
Nach Angaben der Kommission können derzeit die Menschen in nur 14 Mitgliedstaaten ihren nationalen elektronischen Identitätsnachweis länderübergreifend nutzen. EU-Kommissionsvize Vestager betonte zudem, dass durch die geplanten neuen Möglichkeiten nicht mehr Daten ausgetauscht würden, als es ohnehin schon analog gemacht würde.
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Stand vom 30.10.2020
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