Auf der Suche nach kreativen Ideen für den Mobilfunkstandard 5G richtet sich Ericsson an Entrepreneure und Start-ups. Die können sich für das Programm Ericsson ONE bewerben, um ihre Ansätze mit Technologieexperten des Netzwerkausrüsters weiterzuentwickeln.
Ericssons Forschungs- und Entwicklungsstandort Eurolab Aachen besteht bereits seit 1991.
(Bild: Ericsson)
Das Programm Ericsson ONE soll gleichermaßen frische wie nachhaltige Ideen der Start-up-Welt mit den technischen Möglichkeiten eines führenden 5G-Unternehmens zusammenbringen. Dem entsprechend ruft Ericsson Gründer und Entrepreneure auf, sich mit kreativen Vorschlägen zu bewerben. Ausgewählte Konzepte würden dann gemeinsam mit 5G-Technologieexperten des Netzwerkausrüsters weiterentwickelt, beispielsweise am 1991 gegründeten Forschungs- und Entwicklungsstandort Eurolab Aachen.
Dabei legt Ericsson offenbar besonderen Wert auf Ideen, die sich an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen orientieren. Konkret verweist der Anbieter auf das eigene Motto „Technology for Good“ sowie die drei Punkte Einsparen von Kohlendioxid, Ausbildungsmöglichkeiten für alle sowie Gesundheit und Wohlbefinden.
Wie derlei Szenarien aussehen können, zeigt die Webseite zum Programm. Die dort beschriebenen Lösungen optimieren beispielsweise öffentliche Transportsysteme per Big Data, verbinden IoT-Geräte per Mesh oder erleichtern allein verreisenden Kindern das Leben per Wi-Fi, NFC, 5G und Bluetooth.
„Design Thinking, Lean-Start-Up-Methoden und Trial-and-Error-Lösungsansätze sind Begriffe, die im heutigen Unternehmensalltag nicht mehr fehlen dürfen“, erklärt Jan-Peter Meyer-Kahlen, Leiter des Ericsson Eurolab in Aachen. „Auch für uns als technikgetriebenes Unternehmen sind diese Vokabeln der Start-Up-Welt nichts Neues. Was uns begeistert, sind die kreativen Köpfe und der Mut des Entrepreneur-Erfindergeists. Dieser Geist gepaart mit den technischen Möglichkeiten, die wir als führendes Unternehmen im Bereich 5G mitbringen, kann wirklich herausragende Innovationen hervorbringen.“
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Stand vom 30.10.2020
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