Gesetzesänderung
Entgelttransparenzgesetz: Das müssen Arbeitgeber wissen

Von Agnes Panjas 5 min Lesedauer

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Was harmlos klingt, wird zur Herausforderung: Ab dem 6. Juni müssen alle Arbeitgeber Gehaltsspannen offenlegen – auch schon im Bewerbungsgespräch. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Doch ein konkreter deutscher Gesetzesentwurf? Fehlanzeige.

Das Hauptziel der EU-Richtlinie ist die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ und die Schließung des Gender-Pay-Gaps.(Bild: ©  Chotijah - stock.adobe.com (KI-generiert))
Das Hauptziel der EU-Richtlinie ist die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ und die Schließung des Gender-Pay-Gaps.
(Bild: © Chotijah - stock.adobe.com (KI-generiert))

Was auf den ersten Blick wie eine simple Maßnahme zur Lohngleichheit erscheint, entpuppt sich als tiefgreifende Umwälzung für Arbeitgeber in ganz Deutschland: Ab dem 6. Juni 2026 müssen alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Das bedeutet konkret: Gehaltsspannen müssen offengelegt werden, und zwar bereits im Bewerbungsgespräch. Die Beweislast kehrt sich um, sodass künftig der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Schadenersatzansprüche. Doch während die Uhr tickt und der Stichtag näher rückt, fehlt in Deutschland noch immer ein konkreter Gesetzesentwurf.

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