Zuständigkeitswechsel bei der Kraftfahrzeugsteuer – EDV-Probleme bei der Zollverwaltung: Im ersten Halbjahr 2014 ist die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Zoll übergegangen. Zuvor wurde die Steuer von den Bundesländern verwaltet. Daher mussten die Daten der Kfz-Halter von den Bundesländern auf die Zollverwaltung übertragen werden. Bei dieser Datenmigration ist es zu zahlreichen Fehlern gekommen. Zum Beispiel mussten einige Bürger neue Einzugsermächtigungen erteilen, obwohl eine solche gegenüber dem Finanzamt längst erteilt war.
(Lucky2013/Pixabay (CCO))
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