Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen wieder erst später möglich: Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Nach dem Gesetz müssen die Körperschaftsteuererklärungen bis zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies ist den Unternehmern im Jahr 2017 jedoch nicht möglich, denn die Finanzverwaltung stellt das erforderliche Programmmodul zur Übersendung der elektronischen Erklärungen voraussichtlich erst am 25. Juli 2017 bereit. Erst dann können Unternehmer über das ElsterOnline-Portal die Körperschaftsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt senden und ihrer gesetzlichen Übermittlungspflicht nachkommen.
(AdinaVoicu/Pixabay (CC0))
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