Deutschland erneut Schlusslicht bei steuerlichem EU-Projekt: Die EU-Mitgliedstaaten mussten zum 1. Januar 2015 ein zentrales Verfahren zur Umsatzbesteuerung von Internetleistungen ausländischer Unternehmer einführen (sog. ECOM-neu). Bis Ende 2016 ist Deutschland dieser EU-rechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen. Um am elektronischen Datenaustausch mit den übrigen Mitgliedstaaten teilnehmen zu können, musste Deutschland auf eine IT-Notlösung der Europäischen Kommission zurückgreifen, während fast alle anderen Mitgliedstaaten die Umsetzung des Projekts aus eigener Kraft realisieren konnten.
(Kreative-Hexenküche/Pixabay (CCO))
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