Falsche Steuerklassen – Die Zweite: Nachdem es bereits im Juli 2015 zur Zuordnung falscher Steuerklasse gekommen war, traten im September erneut Probleme auf. Dieses Mal betroffen waren verheiratete Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 3. Statt dieser Steuerklasse wurden bei einigen die Steuerklasse 4 in der der sog. ELStAM-Datenbank gespeichert. Die dort gespeicherten Merkmale sind entscheidend für den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die unzutreffende Zuordnung der Steuerklasse führte bei den Betroffenen zu einem höheren Lohnsteuerabzug. Da die Finanzverwaltung den Fehler selbst nicht erkennen kann, müssen sich betroffene Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt melden, um den Fehler korrigieren zu lassen.
(Maura24/Pixabay (CCO))
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