Zu wenig Lohn wegen fehlerhafter Zuordnung der Steuerklassen: Einigen Arbeitnehmern wurde im Juli eine falsche Steuerklasse zugewiesen. Statt der Steuerklasse 3 für Verheiratete erhielten sie die Steuerklasse 1 für Singles, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2015! Bei den Betroffenen wurde dadurch im Juli zu viel Lohnsteuer abgezogen und ein zu geringer Arbeitslohn oder gar kein Lohn ausgezahlt. Die Übermittlung der falschen Steuerklasse beruhte auf einem bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank, in der die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten wie die Steuerklasse gespeichert sind. Knapp 28.300 Arbeitnehmer waren betroffen.
(Dewobscyfoto/Pixabay (CCO))
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