Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung erst später möglich: Unternehmer sind verpflichtet, ihre Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies war den Unternehmern im Jahr 2015 jedoch gar nicht möglich, denn das erforderliche Programmmodul zur Übersendung der elektronischen Erklärungen stand erst am 28. Juli 2015 bereit. Erst dann konnten Unternehmer und Berater die Körperschaftsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt senden.
(Matthewafflecat/Pixabay (CCO))
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