Anlage KAP – Bearbeitung startet verspätet: Steuererklärungen mit Anlage KAP – für Kapitalerträge – konnten im Frühjahr 2015 nicht bearbeitet werden. Betroffene Bürger mussten länger auf ihre Steuerbescheide warten. Die Software war für das Jahr 2014 in den Finanzämtern noch nicht einsatzbereit. Hintergrund: Am 31. Dezember 2013 lief eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von alten Spekulationsverlusten aus. Also musste für das Jahr 2014 neu programmiert werden. Dies wusste die Finanzverwaltung allerdings spätestens seit dem Jahr 2009, als die Abgeltungsteuer eingeführt wurde.
(Werbefabrik/Pixabay (CCO))
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