Lebenspartner – Elektronische Verknüpfung startet verspätet: Bereits seit dem Jahr 2013 gelten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner dieselben Steuerregeln im Einkommensteuergesetz. Praktisch sind die Steueridentifikationsnummern bei Lebenspartnern jedoch erst ab November 2015 miteinander verknüpfbar. Arbeitgeber konnten bei eingetragenen Lebenspartnern daher das Verfahren zum elektronischen Abruf der Lohnsteuermerkmale zuvor nicht nutzen, stattdessen gibt es eine Ersatzbescheinigung aus Papier.
(Seoul-Traveler/Pixabay (CCO))
12/20