Automatischer Kirchensteuerabzug – Kurz vor dem Start des Abrufverfahrens fehlen noch Millionen Steuernummern: Ab dem Jahr 2015 gilt für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Abzugsverfahren. Dafür benötigten die Banken die Steuer-Identifikationsnummern der Sparer und Anleger. Die Banken sollten die Nummern eigentlich automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Hier hakte es. Anfang August 2014 lagen den Banken noch nicht alle erforderlichen Daten vor, obwohl das Abrufverfahren am 1. September 2014 startete. Die Banken waren von der zögerlichen Datenlieferung wenig begeistert.
(Tama66/Pixabay (CCO))
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