Fürs Bundespatentgericht nicht patentwürdig: der virtuelle Entsperrriegel.
(Bild: ITBN/Apple)
Wie die Nachrichtenagentur DPA meldet, war Apple am Donnerstag, den 4. April 2013, vor dem Bundespatentgericht unterlegen. Im verhandelten Fall ging es demnach um das europäische Patent mit der Nummer EP1964022, das die Schiebe-Geste auf einem virtuellen Schieberegler zum Entsperren des Bildschirms, die so genannte Slide-to-Unlock-Geste, beinhaltet. Rivalen wie Samsung und Motorola waren nun mit ihrem Vorgehen gegen Apple erfolgreich.
Wie Müller, der sich als „Software Industry Veteran“ bezeichnet, schreibt, habe das Bundespatentgericht die Entscheidung wegen des geringen Neuigkeitwertes der technischen Funktion gefällt. Der einzige Punkt, in dem die Entwicklung gegenüber dem Stand der Technik neu sei, das Streichen zum Entriegeln mit visueller Darstellung, erfülle die Voraussetzung für eine Patentierung nicht.
In Amerika dagegen hatte sich Apple erst im Februar dieses Jahres vor dem US-Patentamt ein Geschmacksmuster für die Slide-to-Unlock-Funktion erkämpft.□
Stand vom 30.10.2020
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