Nachdem laut Händlerbund Amazon-Händler abmahngefährdet seien, hat sich nun Amazon dazu eäußert. Man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben, die vom Händlerbund gemachten Behauptungen bezüglich der fehlenden Rechtssicherheit seien falsch. Update: Darauf wiederum hat erneut der Händlerbund reagiert.
Amazon, hier ein Bild vom Logistikzentrum in Leipzig, wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Folgendes Statement aus der Presseabteilung von Amazon erreichte die IT-BUSINESS-Redaktion als Reaktion auf die Warnung der Händlerbund Management AG vor dem Verkauf auf Amazon:
„Selbstverständlich hält sich Amazon an alle gesetzlichen Vorgaben. Die vom Händlerbund gemachten Behauptungen bezüglich der Rechtssicherheit des Verkaufs über Amazon sind falsch. Die Bereitstellung einer rechtssicheren Umgebung für alle Verkäufer auf unserer Plattform zählt zu den wichtigsten Aufgaben der für unser Marketplace-Geschäft verantwortlichen Teams.
Dazu gehört auch die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (‚Kostenfallengesetz‘), im Rahmen dessen auch die vorgeschriebene Beschriftung des Bestellbuttons mit ‚Jetzt kaufen‘ pünktlich zum 1. August 2012 implementiert wurde. Kunden erhalten auf der finalen Bestellseite auch die für den informierten Kauf notwendigen Angaben, darunter die wesentlichen Eigenschaften der Ware, der Gesamtpreis und etwaige Versandkosten. Weiterhin können Händler bei Bedarf ihre AGB auf der Amazon Plattform hochladen und damit an unterschiedlichen Stellen der Website anzeigen und verlinken.“
Update: Antwort darauf vom Händlerbund
Der Händlerbund wiederum antwortet auf die von Amazon gelieferten Antworten in seinem Weblog OnlinehändlerNews.de wie folgt: Die Antworten von Amazon bestätigten, „dass bei Amazon keinerlei Kenntnis über die deutschen Verbraucherschutzvorschriften vorhanden sind.“ Dass der Bestellbutton umbeschriftet wurde und „auf der Bestellübersichtsseite die nach dem Gesetz erforderlichen Informationen grundsätzlich zu finden“ sind, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Auch weise die Plattform „eine Reihe weitere Fehler“ auf.
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