24.01.12 | Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Harry Jacob / Harry Jacob
Nun ist es beschlossen: Die Reform der Rundfunkgebühr kann 2013 starten. Dann wird nicht mehr nach Geräten, sondern nach Wohnungen und Betriebsstätten kassiert. Immerhin: Der Beitrag bleibt stabil – zumindest vorerst.
Mit Schleswig-Holstein hat kurz vor Weihnachten auch das letzte Bundesland dem 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag zugestimmt. Dieser besagt, dass ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr die Art und Zahl der Geräte für Radio- und Fernsehempfang maßgeblich für die Gebührenhöhe ist.
Stattdessen wird bei privaten Nutzern nach Wohnungen und Wohneinheiten abgerechnet, im gewerblichen Umfeld nach Betriebsstätten, wobei nach Zahl der Mitarbeiter abgestuft wird und für Betriebsfahrzeuge zusätzliche Beiträge anfallen. Wenn Sie sich ausführlicher informieren möchten, finden Sie weitere Details im Beitrag: So viel zahlen Sie als Unternehmer ab 2013 an die GEZ.
Als besonderen Service hat IT-BUSINESS zudem einen Gebührenrechner entwickelt, der Ihnen als Unternehmer eine Kalkulation ermöglicht, wie viel Sie ab dem kommenden Jahr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überweisen müssen. Hier gehts zum GEZ-Gebührenrechner!
Bis vor kurzem war allerdings nicht klar, ob sich mit der Umstellung der Berechnungsgrundlage auch die Gebührenhöhe ändern wird. Doch auch darüber herrscht nun Klarheit: Die Beiträge bleiben stabil bei 17,98 Euro monatlich. Normalerweise gilt die Festlegung der dafür zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für vier Jahre, also bis Ende 2016.
Da im Moment aber niemand seriös abschätzen kann, ob das neue Gebührenmodell zu Mehreinnahmen, Einnahmeausfällen oder einem ähnlich hohen Gebührenaufkommen wie bisher führt, hat die KEF angekündigt, im Jahr 2014 einen Zwischenbericht vorzulegen. Dieser soll dann darüber Aufschluss geben, ob die Gebühren gleich bleiben oder angepasst werden. Wobei „Anpassung“ in diesem Fall auch eine Senkung bedeuten kann, wenn durch das neue Gebührenmodell eine überraschende Mehreinnahme entsteht.
Die bei vielen verhasste Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird trotz der Umstellung nicht überflüssig. Im Gegenteil: Sie hat 400 neue Mitarbeiter eingestellt. Die sollen nun Daten der Meldeämter abgleichen und Betriebsstätten erfassen. Nach dem Willen der Politik sollen diese zusätzlichen Arbeitsplätze aber spätestens nach zwei Jahren wieder verschwinden und künftig der Personalbedarf der GEZ weiter schrumpfen.
Das neue Gebührenmodell macht Schluss mit der Frage, ob beispielsweise PCs und Smartphones als Rundfunkempfangsgeräte zu werten sind. Das sollte auch die Gerichte entlasten. Rechtsexperten befürchten jedoch, dass die GEZ nun kreativ darangehen wird, die Definitionen von Wohnungen, Wohneinheiten und Betriebsstätten auszulegen, so dass hier neue Klagen drohen. □
Hier kann das auch nachgelesen werden:
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkabgabe100.html
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Es war ein Fehler der Nachrichtenagentur. Stabil bleibt der Beitrag nur bis 2014.
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Hallo,
was soll an der Angabe 2016 falsch sein?
Der ganze Satz in meinem Artikel lautet:
...
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Abgesehen davon, dass 2016 falsch ist, empfehele ich Ihnen folgende Lektüre:
Zur Farce...
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