Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale ist vom Tisch

GEZ-Gebühr für Betriebe wird ausgeweitet

09.06.2010 | Redakteur: Harry Jacob

Abweichungen vom Gutachten

Die 13 größten Verbände der deutschen Wirtschaft – darunter auch der Bitkom – haben sich bereits gegen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen verwahrt, auch wenn sie die Reform grundsätzlich für richtig halten. Sie verlangen, dass die Politik sowohl darauf achtet, dass das Beitragsaufkommen der Wirtschaft nach der neuen Regelung nicht ansteigt und nicht einzelne Unternehmensgruppen mit „untragbaren Belastungen“ zu versehen. Die Wirtschaftsverbände fordern zudem, dass auch der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk stärkerem Spardruck unterworfen wird und die Politik auf mittelfristige Sicht eine Anhebung der Beiträge ausschließt.

Dem schlossen sich die Ministerpräsidenten zumindest teilweise an. Sie forderten die Sender auf, weitere Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Außerdem wollen sie den Umfang des Auftrags der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit dem künftigen Finanzbedarf erneut kritisch überprüfen. Erst im vergangenen Jahr hatten die Politiker den ungebremsten Expansionsdrang der Sender, insbesondere im Internet, ersten Beschränkungen unterworfen.

Eine von Kirchhof ins Spiel gebrachte völlige Abschaffung der Werbung wollten sich die Ministerpräsidenten dagegen nicht anschließen. Sie schränkten aber das Sponsoring ein, indem sie es der Werbung gleichstellen, die zeitlichen Beschränkungen unterliegt. Außerdem soll die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) soll in ihrem Bericht zum ende des Jahres 2013, wenn also das erste Jahr des neuen Gebühren bereits läuft, die Auswirkungen der Umstellungen dokumentieren und Berechnungen vorlegen, wie sich die Rundfunkgebühr ohne Werbe-Einnahmen entwickeln würde. Abhängig von den Ergebnissen des Berichts soll dann diskutiert werden, ob beispielsweise ein stufenweiser Ausstieg aus der Werbung für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk möglich ist.

Zunächst aber sollen die Einnahmen der Sender weder sinken noch steigen. So zeigten sich auch alle Intendanten in ersten Stellungnahmen sehr zufrieden mit den Plänen der Politiker.

Keine zusätzliche Belastung für Kommunen und Sozialkassen

Nach dem Dafürhalten von Kirchhof sollten die sozial schwachen Rundfunknutzer nicht mehr von der Gebührenpflicht ausgenommen werden, sondern die Gebühr als zusätzlicher Anspruch auf Wohngeld und andere Sozialleistungen, beispielsweise das Bafög, aufgeschlagen werden. Dem wurde eine Absage erteilt: es gibt weiterhin die Ausnahmebestände im privaten Bereich, wobei nun auf den ganzen Haushalt abgestellt wird. Außerdem wird unterschieden zwischen völliger Befreiung und der Reduzierung auf ein Drittel der normalen Rundfunkgebühr von 17,98 Euro, also 5,99 Euro, was in etwa der bisherigen Radiogebühr von 5,76 Euro entspricht.

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