23.05.2008 | Redakteur: Harry Jacob
Diese Liste ist allerdings nicht als abgeschlossener Katalog zu sehen, sondern kann jederzeit erweitert werden, wie die ZPÜ anmerkt: »Die Auflistung enthält jedoch keinen Verzicht der ZPÜ auf Vergütungsansprüche für etwa hier nicht aufgeführte Produkte.« Sie verweist vielmehr darauf, dass Hersteller, Importeure und ausdrücklich auch Händler selbst prüfen müssten, ob eine Urheberrechtsabgabe auf das von ihnen vertriebene Sortiment fällig ist. Sie hätten die Pflicht, entsprechende Produkte zu melden und die Abgabe zu entrichten. Die ZPÜ leistet auch gerne Hilfestellung: »Sollten Zweifel an der Vergütungspflichtigkeit im Folgenden nicht benannter Produkte verbleiben, wenden Sie sich bitte an die ZPÜ unter zpue@gema.de.«
Rückblick: das galt bis Ende 2007...
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